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der die Veränderung eines absolut baufälligen Kellereinganges
betraf. Die Kosten sind damit im wesentlichen im Einklang mit
den damaligen Erwartungen und damit auch im Einklang mit den
Vereinbarungen. Nach nochmaliger Überprüfung könne man jedoch
auf den Verwaltungskostenzuschlag mit insgesamt 217,27 DM ver
zichten, wenn auch der Landkreis damit einverstanden sei.
Eine endgültige Entscheidung wird nach Abschluß dieses
Vortrags nicht getroffen, weil im Zuge der vorgesehenen Stras
senbauabnahmen in diesem Fall noch eine Lokalbesichtigung er
folgen soll.
Diese Lokalbesichtigung konnte aus zeitlichen Gründen
an diesem Tage nicht mehr erfolgen, so daß die Entscheidung
über diese Angelegenheit zurückgestellt bleibt.
§ 27
Straßenabnahmen.
Eine Reihe von S'traßenbaumaßnahmen ist fertiggestellt
und zum Teil auch schon abgerechnet. Die übliche vom Kreis
rat vorzunehmende Straßenbauabnahme wird für einen Teil dieser
Baumaßnahmen heute durchgeführt. Die technische Bauabnahme durch
das Straßenbauamt Riedlingen ist damit jedoch nicht entbehrlich.
Nach Besichtigung werden folgende Straßen ohne Beanstandung
abgenommen:
1. Birkenhard - Warthausen
2. Ortsdurchfahrt Schemmerberg einschließlich
Außenstrecke nach Baltringen
3. Ortsdurchfahrt Bronnen einschließlich
Anschlußstrecke zur Landstraße I» Ordnung Nr, 263
4. Gutenzell -'Eichen
5. Illerbachen'- Zell - Rot aLd. Rot
6. Haslach - Rot a.d. Rot.