Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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der die Veränderung eines absolut baufälligen Kellereinganges 
betraf. Die Kosten sind damit im wesentlichen im Einklang mit 
den damaligen Erwartungen und damit auch im Einklang mit den 
Vereinbarungen. Nach nochmaliger Überprüfung könne man jedoch 
auf den Verwaltungskostenzuschlag mit insgesamt 217,27 DM ver 
zichten, wenn auch der Landkreis damit einverstanden sei. 
Eine endgültige Entscheidung wird nach Abschluß dieses 
Vortrags nicht getroffen, weil im Zuge der vorgesehenen Stras 
senbauabnahmen in diesem Fall noch eine Lokalbesichtigung er 
folgen soll. 
Diese Lokalbesichtigung konnte aus zeitlichen Gründen 
an diesem Tage nicht mehr erfolgen, so daß die Entscheidung 
über diese Angelegenheit zurückgestellt bleibt. 
§ 27 
Straßenabnahmen. 
Eine Reihe von S'traßenbaumaßnahmen ist fertiggestellt 
und zum Teil auch schon abgerechnet. Die übliche vom Kreis 
rat vorzunehmende Straßenbauabnahme wird für einen Teil dieser 
Baumaßnahmen heute durchgeführt. Die technische Bauabnahme durch 
das Straßenbauamt Riedlingen ist damit jedoch nicht entbehrlich. 
Nach Besichtigung werden folgende Straßen ohne Beanstandung 
abgenommen: 
1. Birkenhard - Warthausen 
2. Ortsdurchfahrt Schemmerberg einschließlich 
Außenstrecke nach Baltringen 
3. Ortsdurchfahrt Bronnen einschließlich 
Anschlußstrecke zur Landstraße I» Ordnung Nr, 263 
4. Gutenzell -'Eichen 
5. Illerbachen'- Zell - Rot aLd. Rot 
6. Haslach - Rot a.d. Rot.
	        
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