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Nach Beratung wird
beschlossen;
1. für die private Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen
eine KilometerentSchädigung von 15 Pfg. zu verlangen,
2. den Beschluß des Kreisrats vom 6. 4. 1961 insoweit abzu
ändern.
§ 19
Arbeitgeberdarlehen zum Wohnungsbau
an Kreis Oberinspektor G-awatz.
Es wird auf die Beratung vom 6. April 1961 Bezug
genommen. Die Verwaltung würde dem Beamten sehr gern das
beantragte Darlehen zukommen lassen;'es steht aber dagegen,
daß der Antrag erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens
eingereicht wurde und daß das Bauvorhaben nicht am Dienst
sitz erstellt ist. Insbesondere die nachträgliche Bewilli
gung könnte Folgerungen nach sich ziehen, die unerwünscht
sind. Die Verwaltung kann aus den genannten Gründen das Ge
such nicht befürworten.
In der Beratung empfiehlt Kreisrat Zinser eine Rege
lung mit Hilfe eines Gehaltszuschusses. Dies ist aber recht
lich nicht möglich. Kreisrat Handgretinger empfiehlt, dem
Antrag stattzugeben. Schließlich wird über diese Angelegen
heit abgestimmt.
Mit Stimmenmehrheit wird
beschlossen;
das Darlehensgesuch abzulehnen.