Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung. 
§ 31 
Arbeitgeberdarleben an die Kreisangestellte 
Else Wanner. 
Die Kreisangestellte Wanner hat Antrag auf ein Baudar 
lehen gestellt. Bei diesem Fall ergibt sich in Anwendung der 
Richtlinien eine gewisse Schwierigkeit. Der Ehemann von Frau 
Wanner erhält nämlich schon vom Land ein höheres Arbeitgeber 
darlehen, und außerdem ist Frau Wanner erst seit wenigen Mo 
naten beim Landkreis als Schreibgehilfin tätig. Nach der beim 
Staatlichen Liegenschaftsamt erhobenen Meinung schließt ein 
staatl. Arbeitgeberdarleben auch bei Anwendung der staatl. 
Richtlinien ein Arbeitgeberdarleben an die Ehefrau nicht aus. 
Die Verwaltung hält aber in Anbetracht aller Umstände nur ein 
Darlehen in Höhe von 5.000,— DM für angezeigt. 
Nach Beratung wird 
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beschlossen: 
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entsprechend dem Antrag der Verwaltung ein Arbeitgeberdarleben 
in Höhe von 5.000,— DM zu bewilligen. 
§ 32 
Ernennung eines Kreisbrandmeisters und eines 
Stellvertreters. 
Nach § 23 des Feuerwehrgesetzes ist der Kreisbrandmeister 
und sein Stellvertreter auf 5 Jahre als Ehrenbeamter zu be 
stellen, Die Amtszeit des Kreisbrandmeisters Riehlein und sei 
nes Stellvertreters Borger ist im vergangenen Monat abgelaufen. 
Es ist daher über eine Wiederbestellung zu entscheiden. Für die 
Bestellung ist der Kreistag zuständig. Die Angelegenheit ist 
aber eilig. Vor der Bestellung müssen die Feuerwehrkommandanten 
der Wehren im Landkreis gehört werden. Die Verwaltung empfiehlt 
einen Eilbeschluß unter dem Vorbehalt, daß die Feuerwehrkomman- 
danten keine Einwendungen gegen die Ernennung erheben.
	        
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