Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Nach Beratung wird einstimmig an Stelle des Kreistags der 
Eile halber 
beschlossen; 
den bisherigen Kreisbrandmeister Hiehlein und seinen Stellver 
treter Borger auf die Dauer von weiteren 5 Jahren zum Kreis 
brandmeister bzw. Stellvertreter zu wählen unter dem Vorbehalt, 
daß die Feuerwehrkommandanten im Landkreis Biberach keine Gegen 
einwendungen erheben. 
§ 33 
Wiederbesetzung des Verwaltungsaktuariats IV. 
•Die Bewerbungsfrist -ist abgelaufen. Insgesamt gingen 4 Be 
werbungen ein. Die Bewerbungen werden im einzelnen bekanntge 
geben. Ohne Zweifel sind darunter recht gute Bewerbungen. Der 
Kreisrat ist sich aber sofort darüber einig, daß man nun dem 
Kreisbeamten Gawatz den Vorzug geben müsse, zumal sich kein 
anderer Bewerber aus dem Landkreis Biberach gemeldet habe. Dem 
Kreistag solle deshalb nur Gawatz vorgeschlagen werden. Eine 
besondere Vorstellung werde auch nicht mehr für notwendig ge 
halten. Auf den Einwand des Vorsitzenden, daß der Kreistag 
wohl eine Auswahl haben möchte, vertritt der Kreisrat einmütig 
die Meinung, daß man dann seitens des Kreisrats einmütig diese 
berechtigte Entscheidung vertreten werde. 
In der Beratung weist Kreisrat Dobler darauf hin, daß Gawatz 
beim Ausgleichsamt seit vielen Jahren in einer Sonderverwaltung 
tätig sei und es ihm deshalb möglicherweise an der richtigen 
Erfahrung mangle. Man soll deshalb rechtzeitig Gawatz beim Aus 
gleichsamt entlassen und ihm aufgeben, daß er sich über die 
Aktuarstätigkeit, insbesondere über wirtschaftliche Angelegen 
heiten wieder ausbildet. Das könnte vielleicht beispielsweise 
bei der Stadt Schussenried geschehen. Seitens des Kreisrats 
wird eine Auffrischung der Kenntnisse des Gawatz in dieser Be 
ziehung grundsätzlich für zweckmäßig erachtet, Kreisrat Hand- 
gretinger meint, Gawatz könne das bei ihm während des Urlaubs 
tun. Verwaltungsseits erachtet man es für zweckmäßiger, den 
Beamten 4 bis 6 Wochen vor Dienstantritt zum Verwaltungs— 
aktuariat IV abzuordnen. Dieser Vorschlag wird allseits gut— 
geheißen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen:
	        
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