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Nach Beratung wird einstimmig an Stelle des Kreistags der
Eile halber
beschlossen;
den bisherigen Kreisbrandmeister Hiehlein und seinen Stellver
treter Borger auf die Dauer von weiteren 5 Jahren zum Kreis
brandmeister bzw. Stellvertreter zu wählen unter dem Vorbehalt,
daß die Feuerwehrkommandanten im Landkreis Biberach keine Gegen
einwendungen erheben.
§ 33
Wiederbesetzung des Verwaltungsaktuariats IV.
•Die Bewerbungsfrist -ist abgelaufen. Insgesamt gingen 4 Be
werbungen ein. Die Bewerbungen werden im einzelnen bekanntge
geben. Ohne Zweifel sind darunter recht gute Bewerbungen. Der
Kreisrat ist sich aber sofort darüber einig, daß man nun dem
Kreisbeamten Gawatz den Vorzug geben müsse, zumal sich kein
anderer Bewerber aus dem Landkreis Biberach gemeldet habe. Dem
Kreistag solle deshalb nur Gawatz vorgeschlagen werden. Eine
besondere Vorstellung werde auch nicht mehr für notwendig ge
halten. Auf den Einwand des Vorsitzenden, daß der Kreistag
wohl eine Auswahl haben möchte, vertritt der Kreisrat einmütig
die Meinung, daß man dann seitens des Kreisrats einmütig diese
berechtigte Entscheidung vertreten werde.
In der Beratung weist Kreisrat Dobler darauf hin, daß Gawatz
beim Ausgleichsamt seit vielen Jahren in einer Sonderverwaltung
tätig sei und es ihm deshalb möglicherweise an der richtigen
Erfahrung mangle. Man soll deshalb rechtzeitig Gawatz beim Aus
gleichsamt entlassen und ihm aufgeben, daß er sich über die
Aktuarstätigkeit, insbesondere über wirtschaftliche Angelegen
heiten wieder ausbildet. Das könnte vielleicht beispielsweise
bei der Stadt Schussenried geschehen. Seitens des Kreisrats
wird eine Auffrischung der Kenntnisse des Gawatz in dieser Be
ziehung grundsätzlich für zweckmäßig erachtet, Kreisrat Hand-
gretinger meint, Gawatz könne das bei ihm während des Urlaubs
tun. Verwaltungsseits erachtet man es für zweckmäßiger, den
Beamten 4 bis 6 Wochen vor Dienstantritt zum Verwaltungs—
aktuariat IV abzuordnen. Dieser Vorschlag wird allseits gut—
geheißen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen: