8 -
§ 6
Erhöhung der Pflegesätze für öffentliche Kassen.
jjie Pflegesätze für die öffentlichen Kassen wurden seiner
zeit rechtzeitig auf 1.4.1962 gekündigt. Die Verhandlungen der
Bad.—Württ. Krankenhausgesellschaft mit den Kostenträgern sind
jetzt zum Abschluß gelangt mit einer globalen Pflegesatzerhöhung
von 9 $. Die Zustimmung der Preisbehörde liegt ebenfalls vor.
Damit können die neuen Pflegesätze mit Wirkung ab 1.4.1962 be
rechnet werden. Die neuen Sätze werden vorgetragen.
Danach wird einstimmig
beschlossen:
die Pflegesätze für öffentliche Kassen ab 1,4.1962 wie folgt
festzusetzen:
im Kreiskrankenhaus Biberach
a )
in den Abteilungen mit angestellten Ärzten
ISjSO DM
14,80 DM
täglich
n
für Erwachsene
für Kinder bis zu 12 Jahren
b)
in den Belegabteilungen
für Erwachsene
16,70 DM
ti
für Kinder bis zu 12 Jahren
13,40 DM
tt
c )
für gesunde Säuglinge
4,60 DM
tt
d)
Isolierzuschlag
0,90 DM
tt
iS ^an Kreiskrankenhäusern Laupheim u, Ochsenhausen
a ) i2 den Abteilungen mit angestellten Ärzten
für Erwachsene
für Kinder bis zu.12 Jahren
16,40 DM
13,10 DM
tt
tt
b) in den Belegabteilungen
für Erwachsene
14,80 DM
tt
für Kinder bis zu 12 Jahren
11,80 DM
tt
c) für gesunde Säuglinge
4,10 DM
tt
d) Isolierzuschlag
0,80 DM
tt