Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 7 
Festsetzung des Pflegesatzes für das Tbc.-Kranken- 
haus Ochsenhausen. 
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Die Pflegesätze können nach den Vereinbarungen um 9 er 
höht werden. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
den Pflegesatz für das Tbc,-Krankenhaus Ochsenhausen mit Wirkung 
ab 1.4.1962 auf 17,20 DM zu erhöhen. 
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§ 8 
Erhöhung der Pflegesätze für Selbstzahler. 
Mit Rücksicht auf die Bestrebungen, die Pflegesätze für 
öffentliche Kassen möglichst ab 1.4.1962 zu erhöhen, hat der 
Kreisrat am 30.3.1962 für den Bereich der Selbstzahler eine 
6 Mge Pflegesatzerhöhung beschlossen, für die, soweit erfor 
derlich, die Zustimmung der Preisbehörde vorlag, Nach Abschluß 
der Verhandlungen über die Erhöhung der Pflegesätze für die öffent 
lichen Kassen, die zu einer 9 Aigen Erhöhung führten, müssen nun 
auch die Pflegesätze für Selbstzahler entsprechend angepaßt werden. 
Eine rückwirkende Erhöhung ist aber nicht möglich, weil die Patienten 
entsprechend benachrichtigt sein müssen. Die Verwaltung hat die ent 
sprechenden Maßnahmen so rechtzeitig eingeleitet, daß unter Anrech 
nung der 6 Aigen Erhöhung nunmehr eine 9 Aige Erhöhung ab 1.8.1962 
vorgenommen werden könnte. 
In diesem Zusammenhang wird der Kreisrat' auch darauf hinge 
wiesen, daß der Beschluß vom 30". "Mai 1962 insoweit nach einer Auf 
lage der Preisbehöi-de zu berichtigen ist, als im Kreiskrankenhaus 
Biberach der Pflegesatz in der 3. Klasse für Erwachsene nicht 20,30 DM 
wie beschlossen, sondern nur 20,20 DM betragen darf. Die Verwaltung 
hat sich an diese Auflage vom Zeitpunkt ihres Eingangs an gehalten. 
Der Kreisrat billigt diese Anderling ausdrücklich. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Pflegesätze für Selbstzahler ab 1, August 1962 wie folgt fest 
zusetzen:"
	        
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