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§ 7
Festsetzung des Pflegesatzes für das Tbc.-Kranken-
haus Ochsenhausen.
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Die Pflegesätze können nach den Vereinbarungen um 9 er
höht werden.
Nach Beratung wird
beschlossen:
den Pflegesatz für das Tbc,-Krankenhaus Ochsenhausen mit Wirkung
ab 1.4.1962 auf 17,20 DM zu erhöhen.
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§ 8
Erhöhung der Pflegesätze für Selbstzahler.
Mit Rücksicht auf die Bestrebungen, die Pflegesätze für
öffentliche Kassen möglichst ab 1.4.1962 zu erhöhen, hat der
Kreisrat am 30.3.1962 für den Bereich der Selbstzahler eine
6 Mge Pflegesatzerhöhung beschlossen, für die, soweit erfor
derlich, die Zustimmung der Preisbehörde vorlag, Nach Abschluß
der Verhandlungen über die Erhöhung der Pflegesätze für die öffent
lichen Kassen, die zu einer 9 Aigen Erhöhung führten, müssen nun
auch die Pflegesätze für Selbstzahler entsprechend angepaßt werden.
Eine rückwirkende Erhöhung ist aber nicht möglich, weil die Patienten
entsprechend benachrichtigt sein müssen. Die Verwaltung hat die ent
sprechenden Maßnahmen so rechtzeitig eingeleitet, daß unter Anrech
nung der 6 Aigen Erhöhung nunmehr eine 9 Aige Erhöhung ab 1.8.1962
vorgenommen werden könnte.
In diesem Zusammenhang wird der Kreisrat' auch darauf hinge
wiesen, daß der Beschluß vom 30". "Mai 1962 insoweit nach einer Auf
lage der Preisbehöi-de zu berichtigen ist, als im Kreiskrankenhaus
Biberach der Pflegesatz in der 3. Klasse für Erwachsene nicht 20,30 DM
wie beschlossen, sondern nur 20,20 DM betragen darf. Die Verwaltung
hat sich an diese Auflage vom Zeitpunkt ihres Eingangs an gehalten.
Der Kreisrat billigt diese Anderling ausdrücklich.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Pflegesätze für Selbstzahler ab 1, August 1962 wie folgt fest
zusetzen:"