Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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im Kreiskrankenhaus 
Biberach 
in den Kreiskranken 
häusern Laupheim 
und Ochsenhausen 
1. ) in der 3.. Pflegeklasse 
für Erwachsene 
für Kinder bis zu 
20,80 DM 
16,60 DM 
tägl* 
N 
18,50 
14,80 
DM 
DM 
tägl 
11 
12 Jahren 
2.) 
in der 2» Pflegeklasse 
für Erwachsene 
19,- 
DM 
11 
17,90 
DM 
11 
für Kinder bis zu 
12 Jahren 
15,20 
DM 
11 
14,30 
DM 
11 
3.) 
in der 1, Pflegeklasse 
für Erwachsene 
23,80 
DM 
11 
22,60 
DM 
II 
für Kinder bis zu 
12 Jahren 
19,— 
DM 
11 
18,10 
DM 
II 
4.) 
Gesunde Säuglinge 
in allen Klassen 
4,60 
DM 
11 
4,10 
DM 
11 
§ 9 
Anerkennung der Pläne für die Modernisierung und Erweiterung 
des Kreiskrankenhauses Laupheim und Bewilligung eines Staats- 
,Beitrages . 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß das Regierungsprä 
sidium mit Erlaß vom 21.3,1962 dem Kreiskrankenhausprojekt Laupheim 
zugestimmt hat und damit die Pläne als gebilligt gelten. Das war die 
Voraussetzung, um den Staatsbeitrag zu bewilligen. Diese Bewilligung 
ist jetzt mit Erlaß vom 3.8.1962 auch für den ersten Täil der Bau— 
maßnahme, nämlich für den Behandlungsbau, vorgenommen worden mit 
einem Betrag von 775.000,— DM. Das entspricht etwa 25 A der bei— 
tragsfähigen Baukosten. Seitens des Landkreises müssen im Zusammen 
hang mit dieser Bewilligung 1 des Staatsbeitrags die üblichen Be- 
dingungen anerkannt werden, was seitens der Verwaltung empfohlen 
wird. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
von der Festsetzung des Staatsbeitrags Kenntnis zu nehmen und die 
Bedingungen des Regiehungspräsidiums anzuerkennen.
	        
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