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im Kreiskrankenhaus
Biberach
in den Kreiskranken
häusern Laupheim
und Ochsenhausen
1. ) in der 3.. Pflegeklasse
für Erwachsene
für Kinder bis zu
20,80 DM
16,60 DM
tägl*
N
18,50
14,80
DM
DM
tägl
11
12 Jahren
2.)
in der 2» Pflegeklasse
für Erwachsene
19,-
DM
11
17,90
DM
11
für Kinder bis zu
12 Jahren
15,20
DM
11
14,30
DM
11
3.)
in der 1, Pflegeklasse
für Erwachsene
23,80
DM
11
22,60
DM
II
für Kinder bis zu
12 Jahren
19,—
DM
11
18,10
DM
II
4.)
Gesunde Säuglinge
in allen Klassen
4,60
DM
11
4,10
DM
11
§ 9
Anerkennung der Pläne für die Modernisierung und Erweiterung
des Kreiskrankenhauses Laupheim und Bewilligung eines Staats-
,Beitrages .
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß das Regierungsprä
sidium mit Erlaß vom 21.3,1962 dem Kreiskrankenhausprojekt Laupheim
zugestimmt hat und damit die Pläne als gebilligt gelten. Das war die
Voraussetzung, um den Staatsbeitrag zu bewilligen. Diese Bewilligung
ist jetzt mit Erlaß vom 3.8.1962 auch für den ersten Täil der Bau—
maßnahme, nämlich für den Behandlungsbau, vorgenommen worden mit
einem Betrag von 775.000,— DM. Das entspricht etwa 25 A der bei—
tragsfähigen Baukosten. Seitens des Landkreises müssen im Zusammen
hang mit dieser Bewilligung 1 des Staatsbeitrags die üblichen Be-
dingungen anerkannt werden, was seitens der Verwaltung empfohlen
wird.
Nach Beratung wird
beschlossen:
von der Festsetzung des Staatsbeitrags Kenntnis zu nehmen und die
Bedingungen des Regiehungspräsidiums anzuerkennen.