Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 18 
Überschreitung des Kostenvoranschlags für den 
Erweiterungsbau Kreiskrankenhaus Laupheim. 
In der heutigen Sitzung (vergl. §§ 10 - 17) wurden Bauar 
beiten für den Erweiterungsbau Kreiskrankenhaus Laupheim ver 
geben mit einer Summe von rund 1.040.000,— DM. Für diese Bau— 
arbeiten standen nach dem Kostenanschlag nur 801.100,— DM zur 
Verfügung, so daß Mehrkosten von rund 239.000,—— DM bewirtschaf 
tet wurden. Nach den Darlegungen des Architekten ist diese Ko 
stensteigerung vornehmlich bei den Abbruch—, Erd—, Beton—, Stahl 
beton-, Mäurer- und Kanalisationsarbeiten als Folge der Angaben 
des Statikers und der Bodenuntersuchung aufgetreten. Es haben 
sich aber auch seit Aufstellung des Kostenanschlages namhafte 
Lohnerhöhungen ergeben, so daß überraschend hohe Einheitspreise 
vorliegen. Dabei muß man auch berücksichtigen, daß das Preisge 
füge in Laupheim gerade in den letzten Monaten durch das große 
Bauvolumen am Flugplatz stark in die Höhe ging. Eine Nachfinan 
zierung ist nach Auffassung der Verwaltung zur Zeit nicht not 
wendig. Der Mehrbetrag kann zu gegebener Zeit im außerordent 
lichen Haushalt bereitgestellt werden, falls zu gegebener Zeit 
die entsprechenden Abrechnungen zu keiner Verringerung führen. 
Der Kreisrat bedauert in der Beratung diese Situation, hält 
sie aber für so zwangsläufig, daß vorzunehmende Bewirtschaftungs— 
entseheidüngen unabwendbar getroffen werden müssen. 
In diesem Zusammenhang gibt es auch eine Debatte darüber, 
daß bei den Erdarbeiten für Aushub und Abfuhr in der Position 
40.000,— DM angeboten sind. Es sind Verhandlungen mit der Bau 
leitung des Flugplatzes in Gang gekommen, daß diese diesen Aus 
hub übernimmt gegen kostenlose Abfuhr. Unter gewissen Voraus 
setzungen könnte sich auch die Stadt daran beteiligen. Unter 
den günstigsten Voraussetzungen könnte daher diese Position 
ganz oder wenigstens teilweise eingespart werden. Von diesen 
Ausführungen nimmt der Kreisrat Kenntnis. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
von der Bewirtschaftung der gegenüber dem Kostenanschlag ent 
standenen Mehrkosten ausdrücklich Kenntnis zu nehmen.
	        
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