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§ 19
Neuabgrenzung von Arbeitsamtsbezirken im Bereich des Landes
arbeitsamts Baden-Württemberg;
hier: Arbeitsamtsbezirk Biberach.
Schon am '24.1'. 1961 befaßte sich der Kreisrat mit bekanntge
wordenen Planungen, auch am Arbeitsamtsbezirk Biberach Verände
rungen vorzunehmen. Eine Veränderung, insbesondere eine Auflösung
wurde schon damals nicht gutgeheißen. Inzwischen ist der Beschluß
des Verwalfungsrats der Bundesanstalt vom 20.7.1962 offiziell be
kannt geworden. Danach nimmt der Verwaltungsrat 'in Aussicht, den
Arbeitsamtsbezirk Biberach aufzulösen, in der Weise, daß die Neben
stelle Ehingen an Ulm zugeteilt wird und das Gebiet des Landkreises
Biberach zum Arbeitsamt Ravensbürg gehören soll. Diese neue Situa
tion ist 'Gegenstand einer ausgedehnten und intensiven Beratung im
Kreisrat, wobei sich alle Kreisräte sehr lebhaft beteiligen. Kreis
rat MdL Zinser, Leiter des Arbeitsamts Biberach, hält sich aller
dings in dieser Sache zurück mit Rücksicht auf sein Amt. Er gibt
aber auf Wunsch des Kreisrats einen Überblick über die Aufgabenge
biete eines Arbeitsamts und über die speziellen Verhältnisse im Be
reich des Arbeitsamts Biberach. Oft gehe man fehlerhaft davon aus,
daß beim gegenwärtigen Beschäftigungsstand das Arbeitsamt wenig Ar
beit habe, weil man dabei nur an die Vermittlung von Arbeitslosen
denke. Die Sache verhalte'sich aber doch wesentlich anders. Es seien
neue, wesentliche, umfangreiche und bedeutsame Aufgaben in den letzten
Jahren hinzugekommen. Er erinnere nur an die jetzt so bedeutsame inten
sive Berufsberatung, an die Vermittlung von Arbeitskräften, an die
Gastarbeiterprobleme, an die im hiesigen Bereich und von ihm selbst
immer als so wichtig betrachtete kontinuierlich^ Bauweise mit Hilfe
einer Winterbäuförderung, die Kindergeldregelungen, Schwerbeschädigten
angelegenbeiten und vielen intensiven Beratungstätigkeiten gegenüber
der einheimischen Wirtschaft. Dabei sollen auch die hiesigen bäuer
lichen Probleme nicht unerwähnt bleiben, die gerade in der heutigen
Zeit und im Zeitalter der EWG so von nachhaltiger Bedeutung für die
ses großräumige landwirtschaftliche Gebiet sind. Sicherlich werde
wohl im Falle der Auflösung des Arbeitsamtsbezirks Biberach in Bibe
rach selbst eine Nebenstelle bleiben. Diese Nebenstelle sei aber nicht
vergleichbar mit einem Amt selbst, weil viele Aufgaben des Arbeitsamts
und vor allem die -wichtigsten vom Amt selbst und nicht von der Neben
stelle aus bearbeitet werden.
In der Beratung sprechen sich alle Kreisräte gegen das Vor
haben der Bundesanstalt aus. Als Sachinhalt der Aussprache ist
festzuhalten:
Es wird durchaus davon ausgegangen, daß der Bezirk Biberach
im Vergleich der Beschäftigtenzahlen zu den kleinsten Ämtern zählt
und dies der Ausgangspunkt der beabsichtigten Auflösung ist, weil
man aus Rationalisierungsgründen Bezirke in Größeneinheiten von
rund 100 000 Beschäftigten und mehr als wirtschaftlicher ansehen
will. Abgesehen davon, daß diese Auffassung noch keinesfalls und