Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 19 
Neuabgrenzung von Arbeitsamtsbezirken im Bereich des Landes 
arbeitsamts Baden-Württemberg; 
hier: Arbeitsamtsbezirk Biberach. 
Schon am '24.1'. 1961 befaßte sich der Kreisrat mit bekanntge 
wordenen Planungen, auch am Arbeitsamtsbezirk Biberach Verände 
rungen vorzunehmen. Eine Veränderung, insbesondere eine Auflösung 
wurde schon damals nicht gutgeheißen. Inzwischen ist der Beschluß 
des Verwalfungsrats der Bundesanstalt vom 20.7.1962 offiziell be 
kannt geworden. Danach nimmt der Verwaltungsrat 'in Aussicht, den 
Arbeitsamtsbezirk Biberach aufzulösen, in der Weise, daß die Neben 
stelle Ehingen an Ulm zugeteilt wird und das Gebiet des Landkreises 
Biberach zum Arbeitsamt Ravensbürg gehören soll. Diese neue Situa 
tion ist 'Gegenstand einer ausgedehnten und intensiven Beratung im 
Kreisrat, wobei sich alle Kreisräte sehr lebhaft beteiligen. Kreis 
rat MdL Zinser, Leiter des Arbeitsamts Biberach, hält sich aller 
dings in dieser Sache zurück mit Rücksicht auf sein Amt. Er gibt 
aber auf Wunsch des Kreisrats einen Überblick über die Aufgabenge 
biete eines Arbeitsamts und über die speziellen Verhältnisse im Be 
reich des Arbeitsamts Biberach. Oft gehe man fehlerhaft davon aus, 
daß beim gegenwärtigen Beschäftigungsstand das Arbeitsamt wenig Ar 
beit habe, weil man dabei nur an die Vermittlung von Arbeitslosen 
denke. Die Sache verhalte'sich aber doch wesentlich anders. Es seien 
neue, wesentliche, umfangreiche und bedeutsame Aufgaben in den letzten 
Jahren hinzugekommen. Er erinnere nur an die jetzt so bedeutsame inten 
sive Berufsberatung, an die Vermittlung von Arbeitskräften, an die 
Gastarbeiterprobleme, an die im hiesigen Bereich und von ihm selbst 
immer als so wichtig betrachtete kontinuierlich^ Bauweise mit Hilfe 
einer Winterbäuförderung, die Kindergeldregelungen, Schwerbeschädigten 
angelegenbeiten und vielen intensiven Beratungstätigkeiten gegenüber 
der einheimischen Wirtschaft. Dabei sollen auch die hiesigen bäuer 
lichen Probleme nicht unerwähnt bleiben, die gerade in der heutigen 
Zeit und im Zeitalter der EWG so von nachhaltiger Bedeutung für die 
ses großräumige landwirtschaftliche Gebiet sind. Sicherlich werde 
wohl im Falle der Auflösung des Arbeitsamtsbezirks Biberach in Bibe 
rach selbst eine Nebenstelle bleiben. Diese Nebenstelle sei aber nicht 
vergleichbar mit einem Amt selbst, weil viele Aufgaben des Arbeitsamts 
und vor allem die -wichtigsten vom Amt selbst und nicht von der Neben 
stelle aus bearbeitet werden. 
In der Beratung sprechen sich alle Kreisräte gegen das Vor 
haben der Bundesanstalt aus. Als Sachinhalt der Aussprache ist 
festzuhalten: 
Es wird durchaus davon ausgegangen, daß der Bezirk Biberach 
im Vergleich der Beschäftigtenzahlen zu den kleinsten Ämtern zählt 
und dies der Ausgangspunkt der beabsichtigten Auflösung ist, weil 
man aus Rationalisierungsgründen Bezirke in Größeneinheiten von 
rund 100 000 Beschäftigten und mehr als wirtschaftlicher ansehen 
will. Abgesehen davon, daß diese Auffassung noch keinesfalls und
	        
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