Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

17 
für alle örtlichen Verhältnisse bewiesen ist, steht darüber 
hinaus fest, daß man die Reformierungspläne z„B. im Ballungs 
raum Nordrhein-Westfalen keinesfalls auf das oberschwäbische 
Gebiet anwenden kann. Ein Arbeitsamtsbezirk mit 100 000 Be 
schäftigten umfaßt in einem großen Ballungszentrum ohne Zwei 
fel nur ein sehr kleines räumliches Gebiet. Bei den Verhält 
nissen in Oberschwaben würden die Pläne des Verwaltungsrats 
der Bundesanstalt dazu führen, daß der Bezirk Ravensburg nach 
seiner Zusammenlegung mit rund 273 000 ha die größte Flächen 
ausdehnung aller Bezirke des ganzen Landes hätte. Die Entfer 
nung von der Hauptstelle Ravensburg z.B. zur Nebenstelle Laup 
heim würde rund 64 km betragen. Die Ausdehnungen des Bezirks 
würden Entfernungen bis zu 100 km ergeben. Es kann nicht sein, 
daß es bei solchen räumlichen Entfernungen zu einer sinnvollen 
und volks- und betriebsnahen Verwaltung kommen kann. 
Auf diesbezügliche Frage des Vorsitzenden erklärt Kreis 
rat Bürgermeister Hagel, Laupheim, daß danach mit einer Tendenz 
zur Angliederung der Nebenstelle Laupheim an das Arbeitsamt Ulm 
gerechnet werden müsse. Er sei diesbezüglich auch schon von Ver 
tretern der Stadt Ulm angesprochen worden. Sicherlich sei ein 
erfolgreicher Antrag in dieser Richtung bald nach der Neuglie 
derung zu erwarten, denn die Entfernung sei für Laupheim nach 
Ravensburg einfach zu groß. Der Bereich der Nebenstelle Laup 
heim wünsche deshalb ganz besonders die Beibehaltung des Amts 
in Biberach. Der Kreisrat ist hiezu geschlossen der Auffassung, 
daß eine Aufteilung des Landkreises in 2 Bezirke mit allen 
Mitteln verhindert werden müsse. Hiedurch würden erneut alte 
Wunden aufgerissen, was die im Gang befindliche Konsolidierung 
des Kreises erneut behindern und erschweren würde.. In diesem 
Zusammenhang wird auf das wiederholt in der Öffentlichkeit ge 
äußerte Anliegen des Bad.-Württ. Ministerpräsidenten Bezug ge 
nommen, die Urbanität der Städte und, damit im weiteren Sinne 
auch der Landkreise zu stärken. Gerade in einem aus Teilen 
mehrerer früherer Oberämter gebildeten Kreis wie Biberach muß 
das erweckte Gemeinschaftsgefühl der Bevölkerung auch gepflegt 
werden, um die solide Grundlage einer kommunalen Kreispolitik 
im Sinne einer bürgerschaftlichen Verantwortungsgemeinschaft 
zu fördern. 
Als weiterer Gesichtspunkt wird in dieser Beratung erarbeitet, 
daß raumplanerische Gesichtspunkte auch bei der Organisation der 
Sonderbehörden von entscheidender Bedeutung sein müssen. Das gilt 
in besonderem Maße für die Arbeitsämter, die im Zeichen der Voll 
beschäftigung ihre Bedeutung doch weniger in der Betreuung von Ar 
beitslosen, als in einer sinnvollen Befriedigung des Arbeitsmarktes 
haben und bei dem bestehenden Kräftemangel nach Möglichkeit aus 
gleichend wirken sollen. Das gilt für die verschiedensten Aufgaben 
gebiete des Arbeitsamts. In diesem Zusammenhang muß aber auch be 
dacht werden, daß aus begreiflichen Gründen die landesplanerischen 
Absichten doch darauf abheben, Ballungsräume zu entflechten. Aus 
diesen landesplanerischen Gesichtspunkten ist der Arbeitsamtsbe 
zirk Biberach mit seinen Kreisen Biberach und Ehingen durchaus
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.