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für alle örtlichen Verhältnisse bewiesen ist, steht darüber
hinaus fest, daß man die Reformierungspläne z„B. im Ballungs
raum Nordrhein-Westfalen keinesfalls auf das oberschwäbische
Gebiet anwenden kann. Ein Arbeitsamtsbezirk mit 100 000 Be
schäftigten umfaßt in einem großen Ballungszentrum ohne Zwei
fel nur ein sehr kleines räumliches Gebiet. Bei den Verhält
nissen in Oberschwaben würden die Pläne des Verwaltungsrats
der Bundesanstalt dazu führen, daß der Bezirk Ravensburg nach
seiner Zusammenlegung mit rund 273 000 ha die größte Flächen
ausdehnung aller Bezirke des ganzen Landes hätte. Die Entfer
nung von der Hauptstelle Ravensburg z.B. zur Nebenstelle Laup
heim würde rund 64 km betragen. Die Ausdehnungen des Bezirks
würden Entfernungen bis zu 100 km ergeben. Es kann nicht sein,
daß es bei solchen räumlichen Entfernungen zu einer sinnvollen
und volks- und betriebsnahen Verwaltung kommen kann.
Auf diesbezügliche Frage des Vorsitzenden erklärt Kreis
rat Bürgermeister Hagel, Laupheim, daß danach mit einer Tendenz
zur Angliederung der Nebenstelle Laupheim an das Arbeitsamt Ulm
gerechnet werden müsse. Er sei diesbezüglich auch schon von Ver
tretern der Stadt Ulm angesprochen worden. Sicherlich sei ein
erfolgreicher Antrag in dieser Richtung bald nach der Neuglie
derung zu erwarten, denn die Entfernung sei für Laupheim nach
Ravensburg einfach zu groß. Der Bereich der Nebenstelle Laup
heim wünsche deshalb ganz besonders die Beibehaltung des Amts
in Biberach. Der Kreisrat ist hiezu geschlossen der Auffassung,
daß eine Aufteilung des Landkreises in 2 Bezirke mit allen
Mitteln verhindert werden müsse. Hiedurch würden erneut alte
Wunden aufgerissen, was die im Gang befindliche Konsolidierung
des Kreises erneut behindern und erschweren würde.. In diesem
Zusammenhang wird auf das wiederholt in der Öffentlichkeit ge
äußerte Anliegen des Bad.-Württ. Ministerpräsidenten Bezug ge
nommen, die Urbanität der Städte und, damit im weiteren Sinne
auch der Landkreise zu stärken. Gerade in einem aus Teilen
mehrerer früherer Oberämter gebildeten Kreis wie Biberach muß
das erweckte Gemeinschaftsgefühl der Bevölkerung auch gepflegt
werden, um die solide Grundlage einer kommunalen Kreispolitik
im Sinne einer bürgerschaftlichen Verantwortungsgemeinschaft
zu fördern.
Als weiterer Gesichtspunkt wird in dieser Beratung erarbeitet,
daß raumplanerische Gesichtspunkte auch bei der Organisation der
Sonderbehörden von entscheidender Bedeutung sein müssen. Das gilt
in besonderem Maße für die Arbeitsämter, die im Zeichen der Voll
beschäftigung ihre Bedeutung doch weniger in der Betreuung von Ar
beitslosen, als in einer sinnvollen Befriedigung des Arbeitsmarktes
haben und bei dem bestehenden Kräftemangel nach Möglichkeit aus
gleichend wirken sollen. Das gilt für die verschiedensten Aufgaben
gebiete des Arbeitsamts. In diesem Zusammenhang muß aber auch be
dacht werden, daß aus begreiflichen Gründen die landesplanerischen
Absichten doch darauf abheben, Ballungsräume zu entflechten. Aus
diesen landesplanerischen Gesichtspunkten ist der Arbeitsamtsbe
zirk Biberach mit seinen Kreisen Biberach und Ehingen durchaus