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wohlausgewogen und lebensfähig, der mit Rücksicht auf die Wirt—
schaf ts-r-, . Besiedlungs-, Bevölkerungs- und Arbeitsmarktstruktur
seines Raumes eine gute Betreuung der Betriebe und Beschäftigten
durch die Arbeitsverwaltung gewährleistet. Flächenmäßig erstreckt
sich dieser Bezirk über 153 000 ha und steht damit an 10. Stelle
im Lande. Bei der beabsichtigten Neugliederung würden große Teile
dieses Gebietes stärker als bisher in den Sog des Ballungsraumes
Ulm geraten, wenn die entgegenwirkende Kraft eines der Struktur
gerechten eigenen Arbeitsamtes wegfallen würde. Es wäre allen
falls noch recht positiv insoweit eine Umorganisation zu recht
fertigen, als man.dem Arbeitsamtsbezirk Biberach den strukturell
ähnlich gelagerten Landkreis Saulgau noch Zuschlägen würde. Für-
wahr könnte man dann sagen, daß nach allen Seiten ein gut, vor
teilhaft und rationell abgewogener Bezirk entstehen würde.
Der Kreisrat ist einmütig der Meinung, daß die Reformierungs
pläne des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für den Bereich des
Arbeitsamtsbezirks Biberach völlig verfehlt sind. Die Aufteilung
dieses Bezirkes würde nicht nur keine VerwaltungsVereinfachung
und keine Kostenersparnis bringen; sie würde sich, was viel ent
scheidender ist, vor allem nachteilig auf die immer noch im Gang
befindliche gute wirtschaftliche Entwicklung dieses Bezirkes aus
wirken, und sie würde auch für ein bedeutungsvolles landwirtschaft
liches Gebiet in einer Zeit großer wirtschaftlicher und politischer
Entscheidungen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Markt zum Nach
teil gereichen. Wenn eine Vergrößerung des Bezirks unabdingbare
Voraussetzung für seine Erhaltung sein sollte, wäre dies nach ein
mütiger Auffassung des Kreisrats durch die Zuteilung des Gebiets
des Landkreises Saulgau in landesplanerisch sinnvoller Weise mög
lich..
Bei den Überlegungen über die Neuorganisation wird sicherlich auch
von Bedeutung sein, den nach allen Seiten eingeengten Arbeitsamts
bezirk Ulm mit Rücksicht, auf die Bedeutung der Stadt Ulm zu stär
ken. Die Bundesanstalt könnte für den Wirtschaftsraum Ulm ohne
Zweifel sehr rationelle Möglichkeiten schaffen, wenn es eine sinn
volle Ordnung im Bereich Ulm - Neu-Ulm und Günzburg herbeiführen
würde, die wirtschaftlich und arbeitsmarktmäßig eng Zusammenhängen.
Der Kreisrat will nicht in diese Angelegenheit übergreifen; er macht
diesen Hinweis nur, weil man die Existenzberechtigung unseres Be
zirkes bestreitet.
Es wird einstimmig
beschlossen:
den Verwaltungsrat der Bundesanstalt, das Landesarbeitsamt und ins
besondere auch die zuständigen Stellen des Landes Baden—Württemberg
dringend zu bitten, die dargelegten Argumente anzuerkennen und den
Arbeitsamtsbezirk Biberach in seinem Bestand zu erhalten, erforder
lichenfalls erweitert um das Gebiet des Landkreises Saulgau. Diese
3 Kreise könnten zum Wohle der Wirtschaft und der Bevölkerung einen
sehr ausgewogenen Bezirk bilden mit volksnaher Verbindung zum Nutzen
unseres oft benachteiligten Gebietes.