Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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wohlausgewogen und lebensfähig, der mit Rücksicht auf die Wirt— 
schaf ts-r-, . Besiedlungs-, Bevölkerungs- und Arbeitsmarktstruktur 
seines Raumes eine gute Betreuung der Betriebe und Beschäftigten 
durch die Arbeitsverwaltung gewährleistet. Flächenmäßig erstreckt 
sich dieser Bezirk über 153 000 ha und steht damit an 10. Stelle 
im Lande. Bei der beabsichtigten Neugliederung würden große Teile 
dieses Gebietes stärker als bisher in den Sog des Ballungsraumes 
Ulm geraten, wenn die entgegenwirkende Kraft eines der Struktur 
gerechten eigenen Arbeitsamtes wegfallen würde. Es wäre allen 
falls noch recht positiv insoweit eine Umorganisation zu recht 
fertigen, als man.dem Arbeitsamtsbezirk Biberach den strukturell 
ähnlich gelagerten Landkreis Saulgau noch Zuschlägen würde. Für- 
wahr könnte man dann sagen, daß nach allen Seiten ein gut, vor 
teilhaft und rationell abgewogener Bezirk entstehen würde. 
Der Kreisrat ist einmütig der Meinung, daß die Reformierungs 
pläne des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für den Bereich des 
Arbeitsamtsbezirks Biberach völlig verfehlt sind. Die Aufteilung 
dieses Bezirkes würde nicht nur keine VerwaltungsVereinfachung 
und keine Kostenersparnis bringen; sie würde sich, was viel ent 
scheidender ist, vor allem nachteilig auf die immer noch im Gang 
befindliche gute wirtschaftliche Entwicklung dieses Bezirkes aus 
wirken, und sie würde auch für ein bedeutungsvolles landwirtschaft 
liches Gebiet in einer Zeit großer wirtschaftlicher und politischer 
Entscheidungen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Markt zum Nach 
teil gereichen. Wenn eine Vergrößerung des Bezirks unabdingbare 
Voraussetzung für seine Erhaltung sein sollte, wäre dies nach ein 
mütiger Auffassung des Kreisrats durch die Zuteilung des Gebiets 
des Landkreises Saulgau in landesplanerisch sinnvoller Weise mög 
lich.. 
Bei den Überlegungen über die Neuorganisation wird sicherlich auch 
von Bedeutung sein, den nach allen Seiten eingeengten Arbeitsamts 
bezirk Ulm mit Rücksicht, auf die Bedeutung der Stadt Ulm zu stär 
ken. Die Bundesanstalt könnte für den Wirtschaftsraum Ulm ohne 
Zweifel sehr rationelle Möglichkeiten schaffen, wenn es eine sinn 
volle Ordnung im Bereich Ulm - Neu-Ulm und Günzburg herbeiführen 
würde, die wirtschaftlich und arbeitsmarktmäßig eng Zusammenhängen. 
Der Kreisrat will nicht in diese Angelegenheit übergreifen; er macht 
diesen Hinweis nur, weil man die Existenzberechtigung unseres Be 
zirkes bestreitet. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
den Verwaltungsrat der Bundesanstalt, das Landesarbeitsamt und ins 
besondere auch die zuständigen Stellen des Landes Baden—Württemberg 
dringend zu bitten, die dargelegten Argumente anzuerkennen und den 
Arbeitsamtsbezirk Biberach in seinem Bestand zu erhalten, erforder 
lichenfalls erweitert um das Gebiet des Landkreises Saulgau. Diese 
3 Kreise könnten zum Wohle der Wirtschaft und der Bevölkerung einen 
sehr ausgewogenen Bezirk bilden mit volksnaher Verbindung zum Nutzen 
unseres oft benachteiligten Gebietes.
	        
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