19
§ 20
Beitritt zum PIanungsverband OberSchwaben und
Genehmigung der Satzung.
Die Verhandlungen unter den Betroffenen über die Bildung
eines Planungsverbandes Oberschwaben sind abgeschlossen. Damit
liegen alle Voraussetzungen vor, um den PIanungsverband Ober
schwaben jetzt förmlich zu bilden. Dazu gehört, daß auch der
Landkreis Biberach förmlich seinen Beitritt beschließt'und den
Satzungsentwurf genehmigt. Der Satzungsentwurf wird wörtlich
vorgetragen. Bei dieser Gelegenheit weist der Vorsitzende darauf
hin, daß es nun zum erstenmal eine Zusammenfassung der Landschaft
Oberschwaben geben und ein Organ zur Vertretung der Landschaft und
der wichtigsten Anliegen vorhanden sein werde. Man dürfe darüber
glücklich sein; von vielen anderen werde man darum beneidet. Nach
außen habe man nun also diese wünschenswerte Einheit, aber es wer
de sicherlich in manchem schwierig sein,.den verschiedenartigsten
Wünschen gerecht zu werden. Der Vorsitzende unterrichtet ferner
den Kreisrat über die Tagesordnung und die Gesprächsthemen der
Landschaftsversammlung, des Organs des Planungsverbandes, die am
17.9.1962 in Biberach zusammentreten werde. 'Eines der wichtigsten
Themen werde eine Resolution zum Autobahnbau durch das Gebiet
Oberschwaben sein, um den Anschluß an das schweizerische und
österreichische Großstraßennetz zu erreichen. Diese Resolution
wird im Wortlaut bekanntgegeben. Sie findet die Billigung des
Kreisrats.
Nach Beratung der Angelegenheit wird einstimmig
beschlossen:
t
dem PIanungsverband Oberschwaben beizutreten und folgende Satzung
zu genehmigen:
Satzung
des Planungsverbandes Oberschwaben
- Kommunale Arbeitsgemeinschaft für Planungen in Oberschwaben -
Die unterzeichneten Vertreter der nachstehend aufgeführten Körper
schaften des öffentlichen Rechts kommen überein, folgende Verein
barung zum Zwecke gemeinsamer Anstrengungen auf dem Gebiete der
Raumordnung und Entwicklung in Oberschwaben zu schließen: