22
Das Vermögen ist dann auf die Kostenträger nach Ziffer 11
aufzuteilen,
Verteilungsschlüssel ist die auf 31.12. zuletzt festgestellte
Einwohnerzahl.
14 .) Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem die gesetzlich
zuständigen Organe der Mitglieder sie genehmigt haben.
15 .) Diese Vereinbarung gilt für die Dauer von 4 Jahren und
verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wobei
das Recht besteht, mit einjähriger Kündigungsfrist auf
Ende des Kalenderjahres auszutreten.
§ 21
Beitritt zum Kuratorium Universität Ulm.
In Ulm besteht ein Kuratorium über die Schaffung einer Uni
versität Ulm, Ulm hat die oberschwäbischen Kreise und Städte ge
beten, diesem Kuratorium beizutreten und die Bestrebungen Ulms
zu unterstützen. Diesem Wunsche sollte sich zunächst auch einmal
der Planungsverband Oberschwaben annehmen. Dieser ist aber der
Auffassung, daß jeder Kreis und jede Stadt ihre Meinung selbst
vertreten sollte. Nach den Darlegungen des Vorsitzenden bestanden
zunächst gewisse Bedenken, die Wünsche Ulms zu unterstützen. Es
scheine sich aber jetzt herauszusteilen, daß die Universitätspläne
mit Konstanz in andere Richtung gehen, denn dort beabsichtige man
wohl später einmal sozusagen eine europäische Universität oder
eine Universität der Universitäten zu schaffen. Die Schaffung
einer Universität werde- im übrigen erhebliches Geld erfordern
und deshalb wohl ihre Jahre dauern. In Ulm denke man zunächst
an eine medizinische Fakultät. Verschiedentlich meine man, daß
das dann eine Gefahr für die Kreiskrankenhäuser der Umgebung be
deute. Nach reiflicher Überlegung könne man aber allgemein zu
dem Ergebnis kommen, daß diesbezügliche Bedenken nicht bestünden.
, Di ® s , e Auffassung wird vom Kreisrat ebenso geteilt. Die Stadt
Biberach hat sich nach der Darlegung von Oberbürgermeister Leger
ereits für Ulm ausgesprochen; Laupheim will sich ebenfalls für
Ulm aussprechen. t
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1 .) sich für eine Universität Ulm auszusprechen;
2 .) den Beitritt zum Kuratorium Universität Ulm zu erklären.