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§ 22
Beitrag zum Bau eines Kindergartens
durch das Kath. Pfarramt in Dettingen.
Das Kath. Pfarramt in Dettingen beabsichtigt, einen zwei-
klassigen Kindergarten mit einem Aufwand von 185.000,— DM zu
bauen. Von diesen Kosten sind nach den Richtlinien 183.000,— DM
beitragsfähig,.so daß sich der richtliniengemäße Beitrag auf
18.000,— DM berechnet. Alle sonstigen Voraussetzungen sind
t ebenfalls erfüllt. .
Es wird, einstimmig ,
beschlossen;
den Beitrag auf 18.000,— DM festzusetzen.
§ 23
Beitrag an die Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben.
Die Vorfahren der Sathmarer Schwaben sind bekanntlich haupt
sächlich aus den Landkreisen Biberach und Kempten ausgewandert«
Sie haben sich deshalb al§ Flüchtlinge grundsätzlich wieder in
diesen Kreisen niedergelassen. Es liegt nun ein Gesuch vor, die
Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben zu unterstützen, damit
diese in der Lage ist, verschiedene Angelegenheiten, die finan
ziellen Aufwand verursachen, zu regeln«"Auf die Darlegungen im
' Gesuch wird hingewiesen.
In der Beratung ist man der Auffassung, daß man sich dieser
Sache nicht entziehen kann. Die Gewährung eines laufenden Jahres
beitrags wird aber nicht für zweckmäßig erachtet; es soll viel
mehr von Fall zu Fall auf Grund von Gesuchen und Tätigkeitsbe
richten entschieden werden.
Es wird einstimmig , — (
beschlossen;
1 .) der Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben gegenüber die
Stellung eines Patenkreises zu übernehmen;
2 .) aus Mitteln des Rechnungsjahres 1962 einen Beitrag von 500,— DM
überplanmäßig zu bewilligen.