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§ 28
Instandsetzung der Pfarrkirche in Hot an der Rot
Der Klosterkirche und der früheren Herrschaftskirche in
der Gemeinde Rot a.d. Rot, die sich im Eigentum der Kirchenge
meinde befinden, droht völliger baulicher Zerfall. Dabei han
delt es sich um wertvolle Altertumsbauwerke, deren Erhaltung
Pflicht der Gegenwart ist. Die Bauwerke waren bis vor kurzem
in einem so erheblich schlechten baulichen Zustand, daß sich
das Landratsamt genötigt sah, wegen der Gefährlichkeit die
Schließung der Kirchen anzuordnen. In dieser Situation traf
der Pfarrer von Rot a.d. Rot Sofortmaßnahmen, um die drohen
den Schäden und auch die Schließung abzuwenden. Inzwischen
sind Verhandlungen insbesondere mit der Diözese Rottenburg
und dem Staatl. Amt für Denkmalpflege im Gang über die Finan
zierung der auf 1,2 Millionen DM veranschlagten Instandsetzungs
kosten. Mit den Instandsetzungsarbeiten ist begonnen, ohne daß
die Finanzierung zur Zeit gesichert ist« Oberregierungsrat Ger
ber, der an verschiedenen Verhandlungen und Gesprächen über die
se Sache teilgenommen hat, berichtet im übrigen dem Kreisrat ein
gehend über die vorliegende Situation«
Es liegt nun auch ein Gesuch an den Landkreis Biberach vor,
einen Zuschuß zu diesen Instandsetzungskosten zu geben. Man wird
sich diesem Antrag nach Auffassung des Kreisrats und der Verwal
tung nicht entziehen können, weil die Kirchengerneinde und auch
die politische Gemeinde nicht in der Lage sind, diese Denkmäler
zu unterhalten. Die Bereitschaft, einen Beitrag zu geben, wird
beim vorliegenden Fall auch zu keinem Präzedenzfall^ weil die
Roter Verhältnisse eine Ausnahme darstellen und einmali"er Art
sind.
In der weiteren Beratung ist der Kreisrat durchaus bereit, sich
für eine Beitragsbewilligung auszusprechen, doch sollte zuvor
e ^ ne nähere Abklärung der Finanzierungsfragen erfolgt sein. Über
die Höhe des Beitrags gehen die Meinungen auseinander. Insbe
sondere Kreisrat Huberle meint, man solle wenigstens 100.000,—
DM geben. Kreisrat Zinser denkt an den gleichen Betrag, jedoch
abzüglich des in Aussicht genommenen Zuschusses der Kreissoar-
kasse mit 25.000,— DM. Im übrigen denkt man eher an einen"Bei
trag von 50.000,-- DM, der auf 2 Jahre verteilt sein soll. Schließ
lich einigt man sich aber dahingehend, daß eine Festlegung auf
einen Betrag gegenwärtig nicht zweckmäßig ist, daß man aber eine
Lnterstutzung in Aussicht nehmen will, und daß die Entscheidung
hierüber im Kreistag anläßlich der Haushaltsplanberatung 1963
getroffen werden soll. Zunächst einmal sollen, solange die End-
^R? n m f e 9^ n nAA 0Ch nicht geklärt ist > in den Haushaltsplanentwurf
1963 DM 25.000,— eingestellt werden, um den guten Willen des
Landkreises Biberach zu dieser Instandsetzungsaktion zu bekunden.