Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung. 
§ 32 
t 
Jahresabschluß 1961 der Kreissparkasse Biberach, 
Nach einer Mitteilung des Regierungspräsidiums" Tübingen 
ist das Verfahren zur Prüfung des Jahresabschlusses 1961 der 
KreisSparkasse Biberach als abgeschlossen zu betrachten. Unter 
Anschluß des Prüfungsberichts bittet daher die KreisSparkasse 
um die Äußerung des Gewährverbands gemäß § 16 der Verordnung 
des Innenministeriums vom 17. Mai 1934. Der Prüfungsbericht 
wird in seinem Bestätigungsvermerk bekanntgegeben. 
Danach wird einstimmig 
beschlossen: 
gegen den Jahresabschluß 1961 der Kreissparkasse Biberach 
namens des Gewährverbandes keine Einwendungen zu erheben. 
§ 33 
Schuldaufnahmen der Kreissparkasse Biberach. 
< Die KreisSparkasse Biberach beabsichtigt, folgende be- 
t günstigte Darlehen aufzunehmen und an Berechtigte weiterzu 
leiten: < 
56.000,— DM aufzunehmen bei der Württ. Girozentrale, 
Stuttgart, 
zur Weiterleitung ap Josef Ogger, Metzger 
meister in Biberach, 
20.000,— DM aufzunehmen bei der Württ. Girozentrale, 
Stuttgart, 
zur Weiterleitung an die Firma J. Kundrath 
in Biberach. 
Die näheren Bedingungen werden bekanntgegeben. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
den Schuldaufnahmen namens des Gewährverbandes zuzustimmen.
	        
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