Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 34 
Vorberatung über die Entlastung aus den 
Jahresrechnungen 1956 - 1958, 
Das Hegierungspräsidium hat mit Erlaß vom 13.8,1962 mitge 
teilt, daß alle wesentlichen Anstände aus der überörtlichen Prü 
fung .der Jahresrechnungen 1956 - 1958 erledigt sind, so daß der 
Bestätigungsvermerk nach § 115 der GemeindeOrdnung erteilt werden 
kann. Damit ist ein Beschluß über die Entlastung aus diesen Rech 
nungsjahrgängen möglich. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Entlastung aus den 
Rechnungsjahren 1956 - 1958 zu beschließen. 
§ 35 
Wahl der Vertrauenspersonen gemäß § 40 des 
Gerichtsverfassungsgesetzes, 
In diesem Jahr müssen die Schöffen und Geschworenen neu ge 
wählt werden. Die Wahl aus den Vorschlagslisten obliegt dem in 
$ 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgesehenen Ausschuß. Die 
Bildung dieses Ausschusses obliegt dem Kreistag. Eine Eilentschei- 
dung ist nach Auffassung des Innenministeriums nicht möglich, auch 
wenn die Entscheidung dringlich ist. Es ist deshalb notwendig, 
einen Antrag an den Kreistag zu beschließen, über den dann der 
Kreistag möglichst bald entscheiden müßte. Bei der Vorberatung 
läßt sich der Kreisrat von dem Grundsatz leiten, die am 15.9« 
1960 gewählten Beisitzer für die einzelnen Amtsgerichte nur dort 
zu verändern, wo sich zwingende Gründe ergeben. Mit Rücksicht auf 
die Dringlichkeit soll die Verwaltung zudem ermächtigt sein, die 
Amtsgerichte von der Vorentscheidung des Kreisrats zu unterrich 
ten. 
Ilienach wird einstimmig folgender Antrag an den Kreistag 
beschlossen: 
als Beisitzer zu wählen:
	        
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