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§ 34
Vorberatung über die Entlastung aus den
Jahresrechnungen 1956 - 1958,
Das Hegierungspräsidium hat mit Erlaß vom 13.8,1962 mitge
teilt, daß alle wesentlichen Anstände aus der überörtlichen Prü
fung .der Jahresrechnungen 1956 - 1958 erledigt sind, so daß der
Bestätigungsvermerk nach § 115 der GemeindeOrdnung erteilt werden
kann. Damit ist ein Beschluß über die Entlastung aus diesen Rech
nungsjahrgängen möglich.
Es wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Entlastung aus den
Rechnungsjahren 1956 - 1958 zu beschließen.
§ 35
Wahl der Vertrauenspersonen gemäß § 40 des
Gerichtsverfassungsgesetzes,
In diesem Jahr müssen die Schöffen und Geschworenen neu ge
wählt werden. Die Wahl aus den Vorschlagslisten obliegt dem in
$ 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgesehenen Ausschuß. Die
Bildung dieses Ausschusses obliegt dem Kreistag. Eine Eilentschei-
dung ist nach Auffassung des Innenministeriums nicht möglich, auch
wenn die Entscheidung dringlich ist. Es ist deshalb notwendig,
einen Antrag an den Kreistag zu beschließen, über den dann der
Kreistag möglichst bald entscheiden müßte. Bei der Vorberatung
läßt sich der Kreisrat von dem Grundsatz leiten, die am 15.9«
1960 gewählten Beisitzer für die einzelnen Amtsgerichte nur dort
zu verändern, wo sich zwingende Gründe ergeben. Mit Rücksicht auf
die Dringlichkeit soll die Verwaltung zudem ermächtigt sein, die
Amtsgerichte von der Vorentscheidung des Kreisrats zu unterrich
ten.
Ilienach wird einstimmig folgender Antrag an den Kreistag
beschlossen:
als Beisitzer zu wählen: