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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung
§ 4
Wahl der Beisitzer der Wehrdienstausschüsse„
Die Amtszeit der nach dem Wehrpflichtgesetz zu wählenden Mit
glieder der Musterungsausschüsse und Musterungskammern sowie Prü
fungsausschüsse und Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer
läuft am 31. Dez. 1962 ab. Sie sind daher neu zu wählen. Der Kreis
rat vertritt die Auffassung, daß die einzelnen Ausschüsse und Kammern
nur dort verändert werden sollen, wo sich zwingende Gründe ergeben.
Herr Hans Franz, Kaufmann in Biberach, hat gebeten, ihn wegen Unab
kömmlichkeit als Beisitzer für den Prüfungsausschuß für Kriegsdienst
verweigerer zu entlassen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, folgende Mitglieder in die
einzelnen Ausschüsse und Kammern zu wählen:
für den Musterungsausschuß:
Dobler, Georg, Kreisobmann, Ummendorf,
Huberle, Josef, Fabrikant, Kirchberg/lller,
Linder, Franz, Former, Schussenried,
Sproll, Anton, Bauer, Muttensweiler,
Manz, Bürgermeister, Höfen,
Neff, Benedikt, Ortsobmann, Ellwangen,
Schick, Josef, Bürgermeister a.D., Bühl,
Kienle, Paul, Bürgermeister, Bihlafingen,
Uhl, Karl, Bürgermeister, Haslach;
für die Musterungskammer:
Harsch, Anton, Bürgermeister, Winterstettenstadt,
Herzog, Georg, Bauer, Hochstetten/Gde. Burgrieden;
für den Prüfungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer:
Seifert, Johann, Bürgermeister, Baustetten,
Gaupp, Alfred (Guter), Kaufmann, Biberach,
Bäurle, Wilhelm, OberStudiendirektor, Biberach,
Schilling, Franz, Direktor, Biberach;