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für die Prüfungskannuer für Kriegsdienstverweigerer:
Leger, Wilhelm, Oberbürgermeister, Biberach,
Hagel, Alfons, Bürgermeister, Laupheim,
Müller, Josef, Bauer, Rot b« Laupheim,
Hagel, Franz, Bauer, Schemmerberg.
§ 5
Gewährung einer AusgleichsZulage für Haus- und
Küchenpersonal im Kreiskrankenhaus Laupheim«
Mit dem Weggang der Schwestern des Klosters Reute wollten
auch'verschiedene'Dienstmädchen beim Kreiskrankenhaus Laupheim
ausscheiden. Es hat sich nun der glückliche Umstand ergeben, daß
von den Steylerer Missionsschwestern, die nunmehr das Kreiskranken
haus Laupheim übernommen haben, verschiedene Dienstmädchen, die
seither im Johanneum in Ulm gearbeitet haben, gewonnen werden
können. Diese haben jedoch zur Bedingung für die Arbeitsaufnahme
beim Kreiskrankenhaus Laupheim gemacht, daß sie den gleichen
Lohn erhalten wie in Ulm. Bei Anwendung des geltenden Tarif
vertrags kann sich jedoch in einzelnen Fällen ein geringerer
Lohn ergeben; als diese Dienstmädchen beim Johanneum in Ulm
erhalten haben, weil das Johanneum den kommunalen Tarifen nicht
unterliegt und außerdem ein Unterschied von 2 Ortsklassen be
steht. Es kann deshalb notwendig sein, den vom Johanneum in Ulm
kommenden Dienstmädchen eine AusgleichsZulage bis zur Höhe ihres
bisherigen Lohnes zu gewähren, wenn man sie gewinnen will.
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In der Beratung wird von verschiedenen Kreisräten darauf
hingewiesen, daß die Gewährung einer AusgleichsZulage weit-
tragende Folgen haben kann, weil zu erwarten ist, daß es sich
sehr rasch bei den übrigen Dienstmädchen herumspricht und diese
dann ebenfalls einen höheren Lohn verlangen. Von der Verwaltung
wird entgegnet, daß das Kreiskrankenhaus Laupheim sehr dringend
auf diese Dienstmädchen angewiesen sei. Es sei jedoch beabsich-
tigt, diese Regelung auslaufen zu lassen, sobald sich die Ver
hältnisse wieder normalisiert haben. Es liege hier ein Notstand
vor, und man werde sich bemühen, ihn auf andere Fälle nicht zu
übertragen;
Es wird sodann einstimmig
beschlossen: