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an das aus dem Johanneum in Ulm zum Kreiskrankenhaus Laupheim
übertretende Haus- und Küchenpersonal trotz gewisser Bedenken
eine Ausgleichszulage bis zur Höhe ihres seitherigen Nettolohnes
zu gewähren, weil der Kreisrat keine andere Möglichkeit sieht,
den durch den Weggang von Hausgehilfinnen im Kreiskrankenhaus
Laupheim auftretenden Notstand anders zu beseitigen.
Beurkundung!
Iandrat
Krei sVerwaltungsdirektor
tende Beamte
tyerwaltung
Schriftführer:
(StelLvertreter)
WZtz
KreisoberInspektor
2
Kreisräte-: