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§ 5
Ausbau des
Untergeschosses im Erweiterungsbau des
Kreiskrankenhauses Biberach.
Der Kreisrat wird unter Bezugnahme auf die frühere
Beschlussfassung darüber unterrichtet, daß Architekt Gaupp
jetzt nach eingehender Prüfung auch im Benehmen mit den
zugelassenen Fachfirmen den Entwurf und den Kostenvoran
schlag für das Untergeschoß im Erweiterungsbau des Kreis
krankenhauses Biberach vorgelegt hat. Damit kann über den
beabsichtigten Einbau der Bäderabteilung und über die Neu
ordnung des Röntgenbereiches Beschluß gefasst werden. An
Hand des Planes wird der Kreisrat über die beabsichtigten
Maßnahmen unterrichtet. Die vorliegenden Pläne sind mit
der Verwaltung und den Chefärzten abgestimmt. Der Plan ge
nügt allen anfallenden Bedürfnissen sowohl hinsichtlich des
Röntgenbereichs als auch hinsichtlich der Bäderabteilung.
Man ist sich darüber im klaren, daß ambulante Heilbäder
nicht in Betracht kommen sollen.
Die Kosten berechnen sich auf ZZQ 000 DM einschl.
Einrichtungskosten für die Bäderabteilung. Nicht enthalten
sind die Kosten für die bereits angeschaffte neue Röntgen
einrichtung. Da im Haushaltsplan 1962 für diese Baumaßnahme
schon 110 000 DM zur Verfügung stehen, sind noch restliche
220 000 DM zu finanzieren, was im Haushaltsplan 1965 ge
schehen soll.
Eine kurze Beratung ergab sich auch über den Mehrauf
wand, der anlässlich dieser Baumaßnahme entstehen wird. Im
Röntgenbereich werden Mehraufwendungen nicht entstehen; im
Bereich der Bäderabteilung dürfte der Mehraufwand insbe
sondere auch in personeller Hinsicht erfreulich gering ge
halten werden können. Man dürfte voraussichtlich mit einer
weiteren Heilgymnastin und einer Hilfskraft auskommen können.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1) die Pläne über den Ausbau des Untergeschosses im Er
weiterungsbau des Kreiskrankenhauses Biberach zu genehmigen,
2) den Kostenvoranschlag in Höhe von 550 000 DM einschl.
Einrichtungskosten für die Bäderabteilung zu billigen,
5) die Finanzierung des Restbetrags von 220 000 DM dem Haus
haltsplan 1965 zuzuweisen.