Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 5 
Ausbau des 
Untergeschosses im Erweiterungsbau des 
Kreiskrankenhauses Biberach. 
Der Kreisrat wird unter Bezugnahme auf die frühere 
Beschlussfassung darüber unterrichtet, daß Architekt Gaupp 
jetzt nach eingehender Prüfung auch im Benehmen mit den 
zugelassenen Fachfirmen den Entwurf und den Kostenvoran 
schlag für das Untergeschoß im Erweiterungsbau des Kreis 
krankenhauses Biberach vorgelegt hat. Damit kann über den 
beabsichtigten Einbau der Bäderabteilung und über die Neu 
ordnung des Röntgenbereiches Beschluß gefasst werden. An 
Hand des Planes wird der Kreisrat über die beabsichtigten 
Maßnahmen unterrichtet. Die vorliegenden Pläne sind mit 
der Verwaltung und den Chefärzten abgestimmt. Der Plan ge 
nügt allen anfallenden Bedürfnissen sowohl hinsichtlich des 
Röntgenbereichs als auch hinsichtlich der Bäderabteilung. 
Man ist sich darüber im klaren, daß ambulante Heilbäder 
nicht in Betracht kommen sollen. 
Die Kosten berechnen sich auf ZZQ 000 DM einschl. 
Einrichtungskosten für die Bäderabteilung. Nicht enthalten 
sind die Kosten für die bereits angeschaffte neue Röntgen 
einrichtung. Da im Haushaltsplan 1962 für diese Baumaßnahme 
schon 110 000 DM zur Verfügung stehen, sind noch restliche 
220 000 DM zu finanzieren, was im Haushaltsplan 1965 ge 
schehen soll. 
Eine kurze Beratung ergab sich auch über den Mehrauf 
wand, der anlässlich dieser Baumaßnahme entstehen wird. Im 
Röntgenbereich werden Mehraufwendungen nicht entstehen; im 
Bereich der Bäderabteilung dürfte der Mehraufwand insbe 
sondere auch in personeller Hinsicht erfreulich gering ge 
halten werden können. Man dürfte voraussichtlich mit einer 
weiteren Heilgymnastin und einer Hilfskraft auskommen können. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1) die Pläne über den Ausbau des Untergeschosses im Er 
weiterungsbau des Kreiskrankenhauses Biberach zu genehmigen, 
2) den Kostenvoranschlag in Höhe von 550 000 DM einschl. 
Einrichtungskosten für die Bäderabteilung zu billigen, 
5) die Finanzierung des Restbetrags von 220 000 DM dem Haus 
haltsplan 1965 zuzuweisen.
	        
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