Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Es wird einstimmig 
beschlossen; 
1) den Auftrag der billigsten Ei rma Einsiedler & Co. zum An 
gebotspreis von 6$4 981 DM zu übertragen, 
2) den Kostenvoranschlag in Höhe von 700 000 DM zu genehmigen, 
3) das Straßenbauamt zu ermächtigen, die Bauzeit mit der 
Straßenbaufirma zu vereinbaren. 
§ 8 
Zuschuß an die Gemeinde Reinstetten für Grunderwerbs 
kosten anlässlich des Ausbaues der Landstraße II.Ordnung 
von Ochsenhausen nach Gutenzell. 
Das Gesuch der Gemeinde Reinstetten wird bekanntgegeben. 
In einer fiktiven Berechnung weist die Gemeinde nach, daß ihr 
voraussichtliche Grunderwerbskosten mit mehr als 75 000 DM ent 
stünden. Bei der Beratung des Gesuchs und bei der Bemessung 
des Beitrags muß man aber nach Auffassung der Verwaltung be 
rücksichtigen, daß es sich um eine jahrelange Bautätigkeit über 
5 Bauabschnitte gehandelt hat. Man muß auch die fiktiv hereinge 
nommenen Kosten bei noch nicht angefallenen Messungsgebühren 
besonders betrachten und die Kostenanteile der Gemeinde für den 
Ausbau der Ortsdurchfahrt Eichen nach den Maßstäben der Ver 
gangenheit beurteilen. In Würdigung aller Verhältnisse und der 
Gepflogenheit in den letzten Jahren hält die Verwaltung einen 
Zuschuß von 8 000 DM für gerechtfertigt, wenn man der Gemeinde 
die noch zu erwartenden beträchtlichen Messungsgebühren in vol 
lem Umfange ersetzt. Zusätzlich müßte der Gemeinde ein Pauschal 
betrag von 2 000 DM bewilligt werden als Ersatz für die Straßen 
einlaufschächte, denn in diesem Umfange wurde der Straßenbau 
träger entlastet. 
Nach eingehender Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1) der Gemeinde Reinstetten einen Zuschuß von 8 000 DM zu den 
Grunderwerbskosten zu bewilligen, 
2) einen Pauschalbetrag von 2 000 DM für die gemeindeseits 
hergestellten Straßeneinlaufschächte zu ersetzen, 
3) die noch anfallenden beträchtlichen Messungsgebühren auf 
den Landkreis zu übernehmen.
	        
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