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Es wird einstimmig
beschlossen;
1) den Auftrag der billigsten Ei rma Einsiedler & Co. zum An
gebotspreis von 6$4 981 DM zu übertragen,
2) den Kostenvoranschlag in Höhe von 700 000 DM zu genehmigen,
3) das Straßenbauamt zu ermächtigen, die Bauzeit mit der
Straßenbaufirma zu vereinbaren.
§ 8
Zuschuß an die Gemeinde Reinstetten für Grunderwerbs
kosten anlässlich des Ausbaues der Landstraße II.Ordnung
von Ochsenhausen nach Gutenzell.
Das Gesuch der Gemeinde Reinstetten wird bekanntgegeben.
In einer fiktiven Berechnung weist die Gemeinde nach, daß ihr
voraussichtliche Grunderwerbskosten mit mehr als 75 000 DM ent
stünden. Bei der Beratung des Gesuchs und bei der Bemessung
des Beitrags muß man aber nach Auffassung der Verwaltung be
rücksichtigen, daß es sich um eine jahrelange Bautätigkeit über
5 Bauabschnitte gehandelt hat. Man muß auch die fiktiv hereinge
nommenen Kosten bei noch nicht angefallenen Messungsgebühren
besonders betrachten und die Kostenanteile der Gemeinde für den
Ausbau der Ortsdurchfahrt Eichen nach den Maßstäben der Ver
gangenheit beurteilen. In Würdigung aller Verhältnisse und der
Gepflogenheit in den letzten Jahren hält die Verwaltung einen
Zuschuß von 8 000 DM für gerechtfertigt, wenn man der Gemeinde
die noch zu erwartenden beträchtlichen Messungsgebühren in vol
lem Umfange ersetzt. Zusätzlich müßte der Gemeinde ein Pauschal
betrag von 2 000 DM bewilligt werden als Ersatz für die Straßen
einlaufschächte, denn in diesem Umfange wurde der Straßenbau
träger entlastet.
Nach eingehender Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1) der Gemeinde Reinstetten einen Zuschuß von 8 000 DM zu den
Grunderwerbskosten zu bewilligen,
2) einen Pauschalbetrag von 2 000 DM für die gemeindeseits
hergestellten Straßeneinlaufschächte zu ersetzen,
3) die noch anfallenden beträchtlichen Messungsgebühren auf
den Landkreis zu übernehmen.