Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 9 
Zuschuß an die Gemeinde Rot/Rot zu den G-rund erwerbs 
kosten für den Ausbau der Landstraße II. Ordnung 
Haslach"- Rot - Illerbachen. 
Die Gemeinde hat rund 60 000 DM Grunderwerbskosten 
nachgewiesen und um einen entsprechenden Zuschuß seitens des 
Landkreises gebeten. Nach den bisherigen Grundsätzen sind 
davon rund 47 000 DM als beitragsfähig anzuerkennen, wobei 
dann noch der angemessene Eigenanteil abzusetzen wäre. 
In der Beratung einigt man sich auf einen Beitrag von 
30 000 DM, wobei dann auch die noch anfallenden Messungsge 
bühren auf den Landkreis übernommen werden sollen. 
Bei der Baumaßnahme sind auch 3 kleinere Gebäudeerwerbe 
notwendig geworden mit einem Aufwand von zusammen 9 000 DM. 
Nach den bisherigen Grundsätzen beteiligt sich hieran der 
Landkreis mit einem Zuschuß von 50 %, also mit 4 500 DM. 
Es wird einstimmig 
beschlossen; 
1) der Gemeinde Rot a.d.Rot einen Zuschuß zu den Grunder 
werbskosten anlässlich des Ausbaues der Landstraße 
II. Ordnung Haslach - Rot - Illerbachen in Höhe von 
30 000 DM zu bewilligen, 
2) die noch anfallenden Messungsgebühren auf den Landkreis 
voll zu übernehmen, 
3) den Zuschuß zu den Gebäudeerwerbskosten auf 4 500 DM fest 
zusetzen.
	        
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