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§ 9
Zuschuß an die Gemeinde Rot/Rot zu den G-rund erwerbs
kosten für den Ausbau der Landstraße II. Ordnung
Haslach"- Rot - Illerbachen.
Die Gemeinde hat rund 60 000 DM Grunderwerbskosten
nachgewiesen und um einen entsprechenden Zuschuß seitens des
Landkreises gebeten. Nach den bisherigen Grundsätzen sind
davon rund 47 000 DM als beitragsfähig anzuerkennen, wobei
dann noch der angemessene Eigenanteil abzusetzen wäre.
In der Beratung einigt man sich auf einen Beitrag von
30 000 DM, wobei dann auch die noch anfallenden Messungsge
bühren auf den Landkreis übernommen werden sollen.
Bei der Baumaßnahme sind auch 3 kleinere Gebäudeerwerbe
notwendig geworden mit einem Aufwand von zusammen 9 000 DM.
Nach den bisherigen Grundsätzen beteiligt sich hieran der
Landkreis mit einem Zuschuß von 50 %, also mit 4 500 DM.
Es wird einstimmig
beschlossen;
1) der Gemeinde Rot a.d.Rot einen Zuschuß zu den Grunder
werbskosten anlässlich des Ausbaues der Landstraße
II. Ordnung Haslach - Rot - Illerbachen in Höhe von
30 000 DM zu bewilligen,
2) die noch anfallenden Messungsgebühren auf den Landkreis
voll zu übernehmen,
3) den Zuschuß zu den Gebäudeerwerbskosten auf 4 500 DM fest
zusetzen.