Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 16 
Arbeitgeberdarlehen zum Wohnungsbau an Kreisober 
sekretär Kretschmer. 
Kretschmer beabsichtigt ein Wohngebäude zu erstellen 
und beantragt hiezu ein Arbeitgeberdarlehen. Die Richtlinien 
sind erfüllt. Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1) den Darlehensbetrag auf 8 000 DM festzusetzen, 
2) die Verwaltung zu ermächtigen, die Einzelheiten nach den 
Richtlinien festzulegen. 
§ 17 
Arbeitgeberdarlehen zum Wohnungsbau an die 
Angestellte Müller. 
Die Angestellte hat von ihren Eltern ein kleineres 
überaltetes Einfamilienhaus geerbt. Dieses Haus ist ziemlich 
reparatur- und überholungsbedürftig. Nach dem vorliegenden 
Kostenvoranschlag erfordert eine gründliche Renovierung einen 
Aufwand von 25 000 - ZO 000 DM. Grundsätzlich fällt eine Re 
novierung nicht unter die Darlehensrichtlinien. Im vorliegen 
den Fall kommt aber die Renovierung praktisch einer erstma 
ligen Wiederherstellung des Bauwesens durch die Angestellte 
gleich, sodass man bei einer so langjährigen Angestellten ein 
Darlehen bewilligen sollte. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) der Angestellten 5 000 DM zu bewilligen, 
2) die Verwaltung zu ermächtigen, die Einzelheiten nach den 
Richtlinien festzulegen.
	        
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