13
§ 16
Arbeitgeberdarlehen zum Wohnungsbau an Kreisober
sekretär Kretschmer.
Kretschmer beabsichtigt ein Wohngebäude zu erstellen
und beantragt hiezu ein Arbeitgeberdarlehen. Die Richtlinien
sind erfüllt. Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1) den Darlehensbetrag auf 8 000 DM festzusetzen,
2) die Verwaltung zu ermächtigen, die Einzelheiten nach den
Richtlinien festzulegen.
§ 17
Arbeitgeberdarlehen zum Wohnungsbau an die
Angestellte Müller.
Die Angestellte hat von ihren Eltern ein kleineres
überaltetes Einfamilienhaus geerbt. Dieses Haus ist ziemlich
reparatur- und überholungsbedürftig. Nach dem vorliegenden
Kostenvoranschlag erfordert eine gründliche Renovierung einen
Aufwand von 25 000 - ZO 000 DM. Grundsätzlich fällt eine Re
novierung nicht unter die Darlehensrichtlinien. Im vorliegen
den Fall kommt aber die Renovierung praktisch einer erstma
ligen Wiederherstellung des Bauwesens durch die Angestellte
gleich, sodass man bei einer so langjährigen Angestellten ein
Darlehen bewilligen sollte.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) der Angestellten 5 000 DM zu bewilligen,
2) die Verwaltung zu ermächtigen, die Einzelheiten nach den
Richtlinien festzulegen.