Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 18 
Einstellung von Hauspersonal für das Kreiskrankenhaus 
Laupheim. 
Es wird auf den Beschluß vom 28.9.1962 Bezug genommen. 
Der Kreisrat wird darüber unterrichtet, wie sich die Ein 
stellungsfälle abgewickelt haben. Erfreulich festzustellen 
ist, daß alle Fälle erledigt werden konnten, ohne daß ein 
Präzedenzfall geschaffen werden mußte. In einem Fall mußte 
bei der Eingruppierung etwas großzügig verfahren werden; 
außerdem ist in allen Fällen die V/eihnachtsZuwendung so zu 
gewähren, als wären die Mädchen am Stichtag schon in Laup 
heim gewesen. 
Von diesen Ausführungen nimmt der Kreisrat 
ohne Einwendungen Kenntnis. 
§ 19 
WeihnachtsZuwendungen 1962. 
Die WeihnachtsZuwendungen sind in einer Verordnung bzw. 
in einem Tarifvertrag geregelt. WeihnachtsZuwendungen kann 
grundsätzlich nur erhalten, wer am 51.8.1962 in einem Dienst 
verhältnis zum Landkreis Biberach stand. Diese Regelung führt 
im Bereich des Haus- und Küchenpersonals der Krankenhäuser 
zu Schwierigkeiten, weil es überall üblich ist, diesem Be 
dienstetenkreis auch bei kürzerer Beschäftigung'sdauer anläss 
lich des Weihnachtsfestes ein Geschenk zu geben. In den ver 
gangenen Jahren hat man deshalb für diesen Personenkreis in 
Abänderung des geltenden Tarifvertrags eine Stufenregelung ge 
troffen. Dies sollte auch heuer wieder so gehandhabt werden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Verwaltung zu ermächtigen, im Sinne des Vortrages zu 
verfahren.
	        
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