Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 20 
Abschaffung der Eischereisteuer. 
Bei einer vor kurzem in Leonberg für den Landesteil 
Württemberg stattgefundenen Kreispflegertagung wurde auch 
darüber beraten, inwieweit eine Abschaffung der Eischerei 
steuer empfohlen werden könnte. Einmütig war man der Meinung, 
auf die Veranlagung dieser Steuer ab Rechnungsjahr 1965 mit 
Rücksicht auf den großen Verwaltungsaufwand und den sehr ge 
ringfügigen Betrag verzichten zu sollen. Der Landkreistag 
hält einen solchen Verzicht durch den Kreistag für möglich, 
will aber noch die rechtliche Seite beim zuständigen Ministe 
rium klären. Im Bereich des Landkreises Biberach betrug der 
Ertrag 1960 1065,— DM und 1961 1111,25 DM. Insgesamt han 
delte es sich zuletzt um 175 Veranlagungsfälle, von denen eine 
erhebliche Zahl 4ip— DM und weniger Steuern erbrachte. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
in den Haushaltsplan 1965 keine Einnahme aus Fischereisteuer 
mehr aufzunehmen. Bei der Haushaltsplanberatung 1965 soll 
beschlossen werden, auf die Erhebung der Fischereisteuer ab 
1965 zu verzichten. 
§ 21 
Errichtung einer Erziehungsberatungsstelle 
in Biberach. 
Der Caritasverband will entsprechend einem Vorgang in 
Ravensburg auch im Bereich des Landkreises Biberach eine 
Erziehungsberatungsstelle gemeinsam mit dem Landkreis ein 
richten. Die in Ravensburg eingeholten Auskünfte über die 
dortige Vereinbarung und Handhabung sind recht positiv. Die 
kostenmässige Abgrenzung ist dort in der Weise geregelt, 
daß von den anfallenden gemeinsamen Kosten 2/5tel der Land 
kreis und l/5tel der Caritasverband trägt. In ähnlicher Weise 
soll nach Auffassung des Caritasverbände die Kostenregelung 
auch in Biberach vorgenommen werden, wobei der geschätzte 
Monatsaufwand für den Landkreis etwa 2 500 DM betragen dürfte. 
Die gesamte Angelegenheit, die auf Grund von Gesetzen ak 
tuell ist, ist noch nicht bis in alle Teile geprüft. Die An 
gelegenheit kann deshalb auch heute nicht abschliessend be 
raten und entschieden werden. Für die Verwaltung wäre es aber 
wichtig zu wissen, ob man sich mit diesen Problemen möglichst 
frühzeitig und damit schon jetzt auseinandersetzen sollte und 
ob der Kreisrat dem Grunde nach solche Verhandlungen billigt.
	        
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