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Nach Aussprache wird einstimmig
beschlossen:
die Verwaltung zu weiteren Verhandlungen zu ermächtigen.
§ 22
Beitragsgesuch des Hauses der Kath.
St. Norbert in Rot a.d.Rot.
Landjugend
Auf die frühere Beratung im Kreisrat wird Bezug ge
nommen, wonach in den Nachbarkreisen Erhebungen anzustellen
waren über die dort in Aussicht genommenen Beiträge. Andere
Kreise haben nicht die Absicht, an dieses Haus in Rot a.d.Rot
Beiträge zu verwilligen.
In der Beratung kommt zum Ausdruck, daß man über den
schon einmal bewilligten Beitrag von 5 000 DM hinaus nochmals
einen Beitrag geben sollte. Die Kreisräte sehen den Grund
darin, daß dieses Haus in besonderem Maße eine überörtliche
Bedeutung und zwar insbesondere für den Landkreis Biberach
und die Landjugend habe. Man einigt sich schliesslich auf
einen weiteren Beitrag von 2 500 DM.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) in den Haushaltsplan 1965 einen weiteren Beitrag von
2 500 DM einzustellen,
2) den Beitrag zur Zahlung freizugeben nach Verabschiedung
des Haushaltsplans durch den Kreistag.