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§ 23
Beitragsgesuch der Elisabethenpflege Schönebürg
für Bauvorhaben.
Die gemeinnützige Einrichtung Elisabethenpflege Schöne
bürg beabsichtigt, für die zugewiesenen Schulkinder und
Jugendlichen eine den neuen Erkenntnissen der Pädagogik ent
sprechende Erziehungs- und Bildungsstätte zu schaffen. Der
Aufwand für dieses Schulgebäude soll rund 1 Million DM be
tragen. Hiezu bittet die Elisabethenpflege um einen Zuschuß
des Landkreises, zumal auch aus dem hiesigen Landkreis zahl
reiche Kinder von der Elisabethenpflege Schönebürg betreut
werden. Bei den jetzigen Bauwerken handelt es sich in der Tat
um veraltete Bauwesen, die dringend einer Überholung und Mo
dernisierung bedürfen. Es handelt sich um eine sehr förderungs
würdige Einrichtung. Nach Auffassung der Verwaltung kann jedoch
dieses Projekt und die gemeinnützige Einrichtung des Präzedenz
falles wegen nur unter dem Gesichtspunkt gefördert werden, daß
es sich um die Bereithaltung einer kinderschulähnlichen Ein
richtung handelt, die dem Kreise Biberach von Nutzen ist. Damit
könnte man die diesbezüglichen Richtlinien des Landkreises an
wenden und unter Zugrundelegung von einer bestimmten Zahl von
Klasseneinheiten auch den Beitrag berechnen.
Der Kreisrat hält diesen Gesichtspunkt für die Beitrags
bewilligung und für die Beitragsbemessung für sehr sinnvoll.
Dabei sollen 2 Klasseneinheiten bei der Beitragsbemessung
zugrunde gelegt werden, sodass sich ein Beitrag von 20 000 DM
ergeben würde.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) in den Haushaltsplan 1963 einen Beitrag von 20 000 DM zu
Gunsten der Elisabethenpflege Schönebürg aufzunehmen,
2) den Beitrag nach Verabschiedung des Haushaltsplans durch
den Kreistag zur Auszahlung freizugeben.