19
§ 26
Förderung von Vorhaben des Sportkreises Biberach.
Es liegt ein Gesuch des Sportkreises Biberach vor,
der Landkreis möge zur Förderung des Sports alljährliche
Beiträge zur Verteilung durch den Sportkreis bereitstellen.
Beim Sportkreis handelt es sich um eine Zusammenfassung der
Sportvereine etwa auf Kreisebene. Der Vorsitzende des hie
sigen Sportkreises ist Zahnarzt Strobel aus Laupheim. Die
Aufgaben des Sportkreises sind in erster Linie Verbandsauf
gaben. Hiezu gehören im wesentlichen die Beschickung von
Lehrgängen, die Ausbildung von Übungsleitern und die Ver
teilung von Lotto- und Totogeldern. Der Sportkreis führt
auch mit Sport jugendgruppen förderungswürdige Reisen durch
ähnlich der Handhabung beim Kreisjugendring. Ursprünglich
wurden Sportjugend-Gruppen über den Kreisjugendring berück
sichtigt. Aus berechtigten Gründen wurde aber eine deutliche
Unterscheidung getroffen. Es wird deshalb sehr zu prüfen
sein, ob man nicht für gewisse förderungswürdige Maßnahmen
im Bereich der Sportjugend ebenfalls Beiträge ähnlich wie
beim Kreisjugendring geben soll. Dabei bräuchte man dem
Grunde nach die bisherige Haltung nicht aufzugeben, daß
sportliche Angelegenheiten zunächst Sache des Vereins und
dann allenfalls Sache der zuständigen Gemeinde wären. Rein
sportliche Veranstaltungen sollen auch weiterhin ohne Kreis-
bezuschußung bleiben. Man sollte aber die Möglichkeit haben,
gewisse Angelegenheiten im Bereiche der Sportjugend ähnlich
den für den Kreisjugendring geltenden Richtlinien zu fördern.
Hach eingehender Beratung wird
beschlossen:
1) in den Haushaltsplan 1963 2 000 DM für förderungswürdige
Anträge des Sportkreises einzustellen,
2) Bewilligungen aus diesen Mitteln erfolgen nur für Zwecke
der Sportjugend, wobei örtliche Veranstaltungen und die
Beschaffung von Sportstätten oder -Geräten ausgeschlossen
sind,
3) die Verteilung der Mittel auf Grund vorliegender Bei
tragsgesuche dem Kreisrat vorzubehalten; es soll analog
der Regelung beim Kreis jugendring verfahren werden.