Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 26 
Förderung von Vorhaben des Sportkreises Biberach. 
Es liegt ein Gesuch des Sportkreises Biberach vor, 
der Landkreis möge zur Förderung des Sports alljährliche 
Beiträge zur Verteilung durch den Sportkreis bereitstellen. 
Beim Sportkreis handelt es sich um eine Zusammenfassung der 
Sportvereine etwa auf Kreisebene. Der Vorsitzende des hie 
sigen Sportkreises ist Zahnarzt Strobel aus Laupheim. Die 
Aufgaben des Sportkreises sind in erster Linie Verbandsauf 
gaben. Hiezu gehören im wesentlichen die Beschickung von 
Lehrgängen, die Ausbildung von Übungsleitern und die Ver 
teilung von Lotto- und Totogeldern. Der Sportkreis führt 
auch mit Sport jugendgruppen förderungswürdige Reisen durch 
ähnlich der Handhabung beim Kreisjugendring. Ursprünglich 
wurden Sportjugend-Gruppen über den Kreisjugendring berück 
sichtigt. Aus berechtigten Gründen wurde aber eine deutliche 
Unterscheidung getroffen. Es wird deshalb sehr zu prüfen 
sein, ob man nicht für gewisse förderungswürdige Maßnahmen 
im Bereich der Sportjugend ebenfalls Beiträge ähnlich wie 
beim Kreisjugendring geben soll. Dabei bräuchte man dem 
Grunde nach die bisherige Haltung nicht aufzugeben, daß 
sportliche Angelegenheiten zunächst Sache des Vereins und 
dann allenfalls Sache der zuständigen Gemeinde wären. Rein 
sportliche Veranstaltungen sollen auch weiterhin ohne Kreis- 
bezuschußung bleiben. Man sollte aber die Möglichkeit haben, 
gewisse Angelegenheiten im Bereiche der Sportjugend ähnlich 
den für den Kreisjugendring geltenden Richtlinien zu fördern. 
Hach eingehender Beratung wird 
beschlossen: 
1) in den Haushaltsplan 1963 2 000 DM für förderungswürdige 
Anträge des Sportkreises einzustellen, 
2) Bewilligungen aus diesen Mitteln erfolgen nur für Zwecke 
der Sportjugend, wobei örtliche Veranstaltungen und die 
Beschaffung von Sportstätten oder -Geräten ausgeschlossen 
sind, 
3) die Verteilung der Mittel auf Grund vorliegender Bei 
tragsgesuche dem Kreisrat vorzubehalten; es soll analog 
der Regelung beim Kreis jugendring verfahren werden.
	        
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