Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 28 
Gesuche zur Aufstufung von Gemeindestraßen 
zu Kreisstraßen. 
Im Zuge der allgemeinen Aufstufungsaktion konnte der 
Landkreis Biberach mit Zustimmung des Kreisrats rund 62 km 
Landstraßen II.Ordnung in die Zuständigkeit des Landes ab- 
geben* In diesem Zusammenhang wurden, wie dies im ganzen 
Lande der Fall ist, auch die Gemeinden aufgefordert, Anträge 
zur Aufklassifizierung von GemeindeStraßen an den Landkreis 
zu richten. Es sind zahlreiche Gesuche mit zusammen ca. 
147 km eingegangen. Das Überprüfungsergebnis dieser Anträge 
ist in Z Listen zusammengefasst. Die Listen werden dem 
Kreisrat ausgehändigt. In der Liste 1 sind Anträge enthalten, 
die nach Auffassung der Verwaltung, die im Einklang mit dem 
Straßenbauamt ist, ohne Einschränkung aufklassifiziert wer 
den sollen. In der Liste 2 handelt es sich um Anträge mit ver 
tretbarer Begründung zur Aufstufung, wobei diese Strecken 
aber eine geringere Verkehrsdringlichkeit haben als die 
Strecken in Liste 1. Schliesslich sind in Liste J Anträge 
aufgenommen, deren Aufstufung nicht für berechtigt gehalten 
wird. 
Die Listen werden durchberaten, wobei seitens der Ver 
waltung und seitens des Oberbaurats Walker von Fall zu Fall 
Auskunft gegeben wird. Bei Liste 1 ist sich der Kreisrat 
darüber einig, daß ausnahmslos eine Aufstufung erfolgen soll. 
Dagegen ist bei Liste 2 noch keine Klarheit herbeizuführen. 
Man ist sich über diese Strecken lediglich darüber einig, daß 
eine Besichtigung notwendig ist und daß die Strecke Rein 
stetten - Ringschnait zu streichen sei. Eine längere Debatte 
ergibt sich über die in Liste 2 aufgenommene Strecke Kirch 
dorf bis Kreisgrenze nach Fellheim. Bayern ist sehr an einer 
Aufklassifizierung interessiert. Im Kreisrat werden aber 
Bedenken geltend gemacht,weil, wie dies vom Bauamt auch er 
klärt wird, der Ausbau dieser Strecke zu gegebener Zeit mehr 
als 1 Million DM kosten dürfte. Andererseits wird aber auch 
wieder die Auffassung vertreten, daß das gerade ein Auf 
klassifizierungsgrund sein könnte, weil die Gemeinde Kirch 
dorf trotz ihrer guten Steuerkraft ein solches Problem aus 
eigenen Mitteln nicht lösen kann. 
Die Beratung über die Liste Z wird schliesslich ausgesetzt 
wobei der Vorsitzende die Kreisräte auffordert, diese Liste 
noch eingehend zu prüfen. Man werde dann in Bälde einmal über 
die Angelegenheit sprechen und über die zweifelhaften Fälle 
einen Augenschein vornehmen.
	        
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