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§ 28
Gesuche zur Aufstufung von Gemeindestraßen
zu Kreisstraßen.
Im Zuge der allgemeinen Aufstufungsaktion konnte der
Landkreis Biberach mit Zustimmung des Kreisrats rund 62 km
Landstraßen II.Ordnung in die Zuständigkeit des Landes ab-
geben* In diesem Zusammenhang wurden, wie dies im ganzen
Lande der Fall ist, auch die Gemeinden aufgefordert, Anträge
zur Aufklassifizierung von GemeindeStraßen an den Landkreis
zu richten. Es sind zahlreiche Gesuche mit zusammen ca.
147 km eingegangen. Das Überprüfungsergebnis dieser Anträge
ist in Z Listen zusammengefasst. Die Listen werden dem
Kreisrat ausgehändigt. In der Liste 1 sind Anträge enthalten,
die nach Auffassung der Verwaltung, die im Einklang mit dem
Straßenbauamt ist, ohne Einschränkung aufklassifiziert wer
den sollen. In der Liste 2 handelt es sich um Anträge mit ver
tretbarer Begründung zur Aufstufung, wobei diese Strecken
aber eine geringere Verkehrsdringlichkeit haben als die
Strecken in Liste 1. Schliesslich sind in Liste J Anträge
aufgenommen, deren Aufstufung nicht für berechtigt gehalten
wird.
Die Listen werden durchberaten, wobei seitens der Ver
waltung und seitens des Oberbaurats Walker von Fall zu Fall
Auskunft gegeben wird. Bei Liste 1 ist sich der Kreisrat
darüber einig, daß ausnahmslos eine Aufstufung erfolgen soll.
Dagegen ist bei Liste 2 noch keine Klarheit herbeizuführen.
Man ist sich über diese Strecken lediglich darüber einig, daß
eine Besichtigung notwendig ist und daß die Strecke Rein
stetten - Ringschnait zu streichen sei. Eine längere Debatte
ergibt sich über die in Liste 2 aufgenommene Strecke Kirch
dorf bis Kreisgrenze nach Fellheim. Bayern ist sehr an einer
Aufklassifizierung interessiert. Im Kreisrat werden aber
Bedenken geltend gemacht,weil, wie dies vom Bauamt auch er
klärt wird, der Ausbau dieser Strecke zu gegebener Zeit mehr
als 1 Million DM kosten dürfte. Andererseits wird aber auch
wieder die Auffassung vertreten, daß das gerade ein Auf
klassifizierungsgrund sein könnte, weil die Gemeinde Kirch
dorf trotz ihrer guten Steuerkraft ein solches Problem aus
eigenen Mitteln nicht lösen kann.
Die Beratung über die Liste Z wird schliesslich ausgesetzt
wobei der Vorsitzende die Kreisräte auffordert, diese Liste
noch eingehend zu prüfen. Man werde dann in Bälde einmal über
die Angelegenheit sprechen und über die zweifelhaften Fälle
einen Augenschein vornehmen.