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Es wird einstimmig
beschlossen:
den Antrag an den Kreistag bis zur nächsten Sitzung zurück
zustellen und einstweilen folgendes festzuhalten:
1) folgende Gemeindestraßen als Landstraßen II,Ordnung anzu
nehmen:
Streckenbezeichnung Länge/mtr.
Obersulmetingen - Ingerkingen
4
740
Kirchdorf - Erolzheim
5
850
Mittelbiberach - Reute
2
990
Hofen (Stafflangen) - Tiefenbach
(Krs.Saulgau)
850
Birkenhard - B Z12 (Burrenwald)
1
750
Unteressendorf - B 50 Richtung Biberach
400
Unterschwärzach - Wolfartsweiler -
Adelshofen bis künftige L.I.O.
Richtung Füramoos
5
840
O.D. Äpfingen im Zuge L.II.O. Nr.10
540
18
920.
2) Über die weiteren Anträge die Entscheidung auszusetzen
und noch einen Augenschein vorzunehmen.
§ 29
Niederschriften
Die Sitzungsniederschriften über die Kreisratssitzungen
am 15.9.1962 und 28.9.1962 und über die Kreistagssitzung am
28.9.1962 werden bekanntgegeben.
Einwendungen werden
nicht erhoben.