Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

- 5 
§ 2 
Bekämpfung der Rinderfinne. 
Auf Grund der Anfrage in der letzten Kreistagssitzung 
am 28. Juli 1961 hat die Verwaltung die für den Landkreis 
Biberach zuständigen Reg.Veterinärräte Dr. Khorpp, Biberach, 
Dr. Münz, Laupheim, und Dr. Schach, Bad Waldsee, gehört. Dr. 
Khorpp und Dr. Münz haben die Anfrage beantwortet. Dr. Khorpp 
aus Biberach wurde außerdem als Sachverständiger in die heu 
tige Sitzung gebeten. 
Reg.Veterinärrat Dr. Knorpp führt aus, daß die Zahl der 
finnenbehafteten Rinder wesentlich zugenommen habe. Früher 
sei man im allgemeinen von 0,5 finnenbehafteter Tiere aus 
gegangen, während nun beispielsweise in Biberach 8 % festge 
stellt worden seien. Die Ursache sei nicht ganz eindeutig. 
Es könne daher rühren, daß nun mehr Bandwurmträger vorhanden 
seien, und daß andererseits aber auch durch verschärfte Unter 
suchungen mehr Fälle wie früher erfaßt würden. Eine Beseiti 
gung dieses Mangels sei am besten damit zu erreichen, daß man 
den Entwicklungsvorgang Finne - Bandwurm unterbinde. Mensch 
liche Fäkalie dürfe deshalb nicht zur Weide gebracht werden, 
sondern nur auf den Acker kommen. Darüber hinaus müßte man 
bei finnenbehafteten Rindern die Herkunft des Tieres erfor 
schen und den Tierbesitzer verständigen, zugleich aber auch 
nach Bandwurmträgern forschen. Sehr schwierig seien aber die 
Verhältnisse bereits dann, wenn auf einem Bauernhof Fäkalie 
aus der Stadt verwendet werde, wie dies vielfach der Fall sei. 
Vielleicht könne man aber auch die Zahl der finnenbehafteten 
Tiere noch in stärkerem Maße dadurch erfassen, daß man Prämien 
an die Fleischbeschauer für jedes entdeckte finnenbehaftete 
Tier auswerfe. Früher habe man auch einmal eine Prämie für 
jeden abgelieferten Bandwurm ausgesetzt. Letztlich sei aber 
die gesamte Materie äußerst schwierig, denn selbst wenn man 
einen Bandwurmträger kenne, bestehe nicht die Möglichkeit, aus 
gesundheitlichen oder veterinärpolizeilichen Gründen einzugrei 
fen. Finnenbehaftete Tiere würden außerdem mindestens zur Zeit 
nicht als mit einem Hauptmangel behaftet gelten, so daß die 
Nachteile nicht der Verkäufer, sondern der Käufer zu tragen 
habe. Im übrigen könne man die vollwertige Tauglichkeit eines 
mit der Rinderfinne behafteten Fleisches herstellen, sobald 
dieses Fleisch wenigstens 6 Tage tiefgefroren sei. 
In der Beratung hält es Kreisrat und Kreisverordneter 
Dobler für richtig, die Angelegenheit auch einmal mit den 
OrtsObmännern zu besprechen. In die Debatte wird auch vom 
Vorsitzenden gebracht, die Angelegenheit durch eine kleine 
Anfrage im Landtag zur Sprache zu bringen, wofür sich der 
Kreisrat und M.d.L. Zinsen bereit erklärt. Die Debatte er 
gibt aber schließlich, daß die Angelegenheit nicht zu sehr 
publiziert werden darf, um wirtschaftliche Nachteile der 
Landwirtschaft zu vermeiden. Letztlich ist es nicht möglich, 
diese Angelegenheit im Landkreis Biberach zu bereinigen, weil 
es sich um eine überörtliche Maßnahme handeln muß. Man einigt 
sich deshalb schließlich darüber, daß die Veterinärräte diese 
Angelegenheit sorgfältig beobachten sollen, und daß das Land 
ratsamt die Angelegenheit, die eine beunruhigende Entwicklung 
darstellt, dem zuständigen Ministerium unterbreitet. Landtags 
abgeordneter Zinser soll sich dann ebenfalls der Angelegenheit 
beim Ministerium annehmen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.