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§ 2
Bekämpfung der Rinderfinne.
Auf Grund der Anfrage in der letzten Kreistagssitzung
am 28. Juli 1961 hat die Verwaltung die für den Landkreis
Biberach zuständigen Reg.Veterinärräte Dr. Khorpp, Biberach,
Dr. Münz, Laupheim, und Dr. Schach, Bad Waldsee, gehört. Dr.
Khorpp und Dr. Münz haben die Anfrage beantwortet. Dr. Khorpp
aus Biberach wurde außerdem als Sachverständiger in die heu
tige Sitzung gebeten.
Reg.Veterinärrat Dr. Knorpp führt aus, daß die Zahl der
finnenbehafteten Rinder wesentlich zugenommen habe. Früher
sei man im allgemeinen von 0,5 finnenbehafteter Tiere aus
gegangen, während nun beispielsweise in Biberach 8 % festge
stellt worden seien. Die Ursache sei nicht ganz eindeutig.
Es könne daher rühren, daß nun mehr Bandwurmträger vorhanden
seien, und daß andererseits aber auch durch verschärfte Unter
suchungen mehr Fälle wie früher erfaßt würden. Eine Beseiti
gung dieses Mangels sei am besten damit zu erreichen, daß man
den Entwicklungsvorgang Finne - Bandwurm unterbinde. Mensch
liche Fäkalie dürfe deshalb nicht zur Weide gebracht werden,
sondern nur auf den Acker kommen. Darüber hinaus müßte man
bei finnenbehafteten Rindern die Herkunft des Tieres erfor
schen und den Tierbesitzer verständigen, zugleich aber auch
nach Bandwurmträgern forschen. Sehr schwierig seien aber die
Verhältnisse bereits dann, wenn auf einem Bauernhof Fäkalie
aus der Stadt verwendet werde, wie dies vielfach der Fall sei.
Vielleicht könne man aber auch die Zahl der finnenbehafteten
Tiere noch in stärkerem Maße dadurch erfassen, daß man Prämien
an die Fleischbeschauer für jedes entdeckte finnenbehaftete
Tier auswerfe. Früher habe man auch einmal eine Prämie für
jeden abgelieferten Bandwurm ausgesetzt. Letztlich sei aber
die gesamte Materie äußerst schwierig, denn selbst wenn man
einen Bandwurmträger kenne, bestehe nicht die Möglichkeit, aus
gesundheitlichen oder veterinärpolizeilichen Gründen einzugrei
fen. Finnenbehaftete Tiere würden außerdem mindestens zur Zeit
nicht als mit einem Hauptmangel behaftet gelten, so daß die
Nachteile nicht der Verkäufer, sondern der Käufer zu tragen
habe. Im übrigen könne man die vollwertige Tauglichkeit eines
mit der Rinderfinne behafteten Fleisches herstellen, sobald
dieses Fleisch wenigstens 6 Tage tiefgefroren sei.
In der Beratung hält es Kreisrat und Kreisverordneter
Dobler für richtig, die Angelegenheit auch einmal mit den
OrtsObmännern zu besprechen. In die Debatte wird auch vom
Vorsitzenden gebracht, die Angelegenheit durch eine kleine
Anfrage im Landtag zur Sprache zu bringen, wofür sich der
Kreisrat und M.d.L. Zinsen bereit erklärt. Die Debatte er
gibt aber schließlich, daß die Angelegenheit nicht zu sehr
publiziert werden darf, um wirtschaftliche Nachteile der
Landwirtschaft zu vermeiden. Letztlich ist es nicht möglich,
diese Angelegenheit im Landkreis Biberach zu bereinigen, weil
es sich um eine überörtliche Maßnahme handeln muß. Man einigt
sich deshalb schließlich darüber, daß die Veterinärräte diese
Angelegenheit sorgfältig beobachten sollen, und daß das Land
ratsamt die Angelegenheit, die eine beunruhigende Entwicklung
darstellt, dem zuständigen Ministerium unterbreitet. Landtags
abgeordneter Zinser soll sich dann ebenfalls der Angelegenheit
beim Ministerium annehmen.