Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung. 
§ 4 
' Aufstufung von Gemeindestraßen zu Kreisstraßen, 
Die am 23.11.1962 unterbrochene Beratung wird sofort weitergeführt, 
wobei der Kreisrat zunächst über das vorgesehene Besichtigungsprogramm 
unterrichtet wird. Kreisrat Hagel meint, daß man bei der Beratung in der 
letzten Sitzung von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei. Die Neu 
klassifizierung habe den Landkreis entlastet, und deshalb müßten auch 
die Gemeinden in gleicher Weise entlastet werden. Man solle deshalb auf 
klassifizieren bis etwa zur gleichen Länge des Straßennetzes wie bisher. 
Außerdem stellt Kreisrat Hagel konkret den Antrag, den Gemeindeweg von 
Schemmerberg nach Baustetten als Landstr. II. Ordnung zu übernehmen; auf 
den Abzweig nach Laupheim könne man verzichten. Verwaltungsseits wird 
nochmals eingehend darauf hingewiesen, daß man bei der Klassifizierung 
die Gesichtspunkte des Landes berücksichtigen müsse. Das Land habe bei 
der Klassifizierung das Genehmigungsrecht, und es sei deshalb nicht 
zweckmäßig, Straßen ohne Verkehrsbedeutung und ohne überörtlichen Cha 
rakter als Klassifizierungsvorschlag zu bringen. Grundsätzlich aner 
kennt der Kreisrat in der weiteren Beratung diesen Tenor. Kreisrat 
Zinser meint im Zusammenhang mit der Beratung über die Strecke Kirch 
dorf - Landesgrenze Richtung Fellheim, man könne zweifelhafte Dinge 
zurückstellen; mit Sicherheit dürfe man in einigen Jahren mit einer 
weiteren Klassifizierungsaktion rechnen. Die jetzt zu übernehmenden 
Straßen könnten sowieso nicht sofort ausgebaut werden, deshalb solle 
man nur die dringlichsten klassifizieren und alle anderen zurückstellen. 
Abschließend wird darüber beraten, welche Strecken der noch nicht er 
ledigten Anträge (zu vergl. mit Liste II und Liste III der Zusammen 
fassung) in Augenschein genommen werden sollen. Man kommt einmütig zu 
dem Ergebnis, sich an das Fahrprogramm der Verwaltung zu halten, je 
doch die Strecke Ringschnait - Reinstetten nicht mehr zu besichtigen, 
sondern den Klassifizierungsantrag der Gemeinde sofort abzulehnen. Be 
sichtigt werden soll dagegen zusätzlich die Gemeindestraße Baustetten 
- Schemmerberg. 
Von dem durchgeführten Augenschein ist festzuhalten: 
Bei der Strecke Ellwangen - Rupprechts ist man einmütig der Meinung, 
daß die Voraussetzungen zu einer Übernahme als L.II.O. vorhanden sind. 
Bei der Besichtigung der Strecke Kirchdorf - Kreisgrenze bzw. Landes 
grenze erhält der Bürgermeister von Kirchdorf Gelegenheit, die ört 
liche Situation zu schildern und einen Überblick über die Verkehrs 
bedeutung dieser Straße zu geben. Diese Straße sei eine stark benutzte 
Zubringerstraße, insbesondere auch zu Gunsten der Firma Liebherr für 
mehr als 100 Pendler und für viele Kraftfahrzeuge. Auch starker Aus 
flugsverkehr benutze diese Straße. Für schwere Lasten könne man diese 
Strecke aber wegen der zu schwachen Brücken und der sehr ungünstigen 
Linienführung nicht benutzen. Der derzeitige Zustand verlange auch
	        
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