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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung.
§ 4
' Aufstufung von Gemeindestraßen zu Kreisstraßen,
Die am 23.11.1962 unterbrochene Beratung wird sofort weitergeführt,
wobei der Kreisrat zunächst über das vorgesehene Besichtigungsprogramm
unterrichtet wird. Kreisrat Hagel meint, daß man bei der Beratung in der
letzten Sitzung von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei. Die Neu
klassifizierung habe den Landkreis entlastet, und deshalb müßten auch
die Gemeinden in gleicher Weise entlastet werden. Man solle deshalb auf
klassifizieren bis etwa zur gleichen Länge des Straßennetzes wie bisher.
Außerdem stellt Kreisrat Hagel konkret den Antrag, den Gemeindeweg von
Schemmerberg nach Baustetten als Landstr. II. Ordnung zu übernehmen; auf
den Abzweig nach Laupheim könne man verzichten. Verwaltungsseits wird
nochmals eingehend darauf hingewiesen, daß man bei der Klassifizierung
die Gesichtspunkte des Landes berücksichtigen müsse. Das Land habe bei
der Klassifizierung das Genehmigungsrecht, und es sei deshalb nicht
zweckmäßig, Straßen ohne Verkehrsbedeutung und ohne überörtlichen Cha
rakter als Klassifizierungsvorschlag zu bringen. Grundsätzlich aner
kennt der Kreisrat in der weiteren Beratung diesen Tenor. Kreisrat
Zinser meint im Zusammenhang mit der Beratung über die Strecke Kirch
dorf - Landesgrenze Richtung Fellheim, man könne zweifelhafte Dinge
zurückstellen; mit Sicherheit dürfe man in einigen Jahren mit einer
weiteren Klassifizierungsaktion rechnen. Die jetzt zu übernehmenden
Straßen könnten sowieso nicht sofort ausgebaut werden, deshalb solle
man nur die dringlichsten klassifizieren und alle anderen zurückstellen.
Abschließend wird darüber beraten, welche Strecken der noch nicht er
ledigten Anträge (zu vergl. mit Liste II und Liste III der Zusammen
fassung) in Augenschein genommen werden sollen. Man kommt einmütig zu
dem Ergebnis, sich an das Fahrprogramm der Verwaltung zu halten, je
doch die Strecke Ringschnait - Reinstetten nicht mehr zu besichtigen,
sondern den Klassifizierungsantrag der Gemeinde sofort abzulehnen. Be
sichtigt werden soll dagegen zusätzlich die Gemeindestraße Baustetten
- Schemmerberg.
Von dem durchgeführten Augenschein ist festzuhalten:
Bei der Strecke Ellwangen - Rupprechts ist man einmütig der Meinung,
daß die Voraussetzungen zu einer Übernahme als L.II.O. vorhanden sind.
Bei der Besichtigung der Strecke Kirchdorf - Kreisgrenze bzw. Landes
grenze erhält der Bürgermeister von Kirchdorf Gelegenheit, die ört
liche Situation zu schildern und einen Überblick über die Verkehrs
bedeutung dieser Straße zu geben. Diese Straße sei eine stark benutzte
Zubringerstraße, insbesondere auch zu Gunsten der Firma Liebherr für
mehr als 100 Pendler und für viele Kraftfahrzeuge. Auch starker Aus
flugsverkehr benutze diese Straße. Für schwere Lasten könne man diese
Strecke aber wegen der zu schwachen Brücken und der sehr ungünstigen
Linienführung nicht benutzen. Der derzeitige Zustand verlange auch