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schon deshalb mit der Zeit eine Abhilfe, weil gewisse Unfallgefahren
bestehen. Beim Augenschein wird außerdem festgestellt, daß die Straße
auf der bayerischen Seite ausgebaut ist. Es steht auch fest, daß der
Landkreis Memmingen aufklassifiziert hat. Das Hauptproblem bildet die
Erstellung einer Brücke über den Illerkanal und über die Iller. Die
ses einmal notwendige Brückenbauwerk befindet sich ganz auf Markung
Kirchdorf, so daß Bayern nicht beteiligt werden kann. Die Kosten für
den verkehrsgerechten Ausbau dieser Straße dürften nach Auffassung
von Oberbaurat Walker mehr als 1 Million DM betragen. In diesem Zu
sammenhang ist der Kreisrat einmütig der Meinung, daß eine Klassifi
zierung nicht gleichbedeutend mit einem baldigen Ausbau sein könne.
Bürgermeister Krattenmacher erklärt dazu, daß dies verständlich sei,
und daß man in Kirchdorf einen baldigen Ausbau auch nicht erwarte.
Man kommt schließlich einmütig zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen
zu einer Übernahme als L.II.O. gegeben sind.
Auf einen Augenschein der Strecke Reinstetten - Eichen - Laubach wird
unterwegs verzichtet.
Beim Augenschein der Strecke Burgrieden - Bihlafingen sind sich Stras
senbauverwaltung und Kreisrat darüber einig, daß diese Straße einmal
eine völlig neue Trasse braucht, und daß sie zur Zeit in keinerlei
verkehrsgerechtem Zustand ist. Als Landstraße II. Ordnung müßte sie
sofort aus Haftungsgründen gesperrt werden. Man ist sich darüber
einig, diese Strecke vorerst zurückzustellen.
Die gleiche Auffassung wird auch hinsichtlich der Strecke Baustetten
- Schemmerberg vertreten; hier gegen die Stimme des Kreisrats Bürger
meister Hagel.
Es wird schließlich einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen,
1 .) folgende Gemeindestraßen in Ergänzung des Kreisratsbeschlusses
vom 23.11.1962 zusätzlich als Landstraßen II. Ordnung anzunehmen:
Ellwangen - Rupprechts
Reinstetten - Eichen - Laubach
Kirchdorf bis Kreisgrenze;
2 .) folgende Gemeindestraßen aufzustufen und unmittelbar als L.I.O.
an das Land weiterzugeben:
Füramoos - Hummertsried (Mühlhausen)
Oberbalzheim
L.I.O. Nr. 260 (-Oberhoi-ehei-ffi- - Binningen)
- Iller (Altenstadt);
3.) alle sonstigen Anträge der Gemeinden anläßlich dieser Klassifizie
rungsaktion nicht zu berücksichtigen.