Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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schon deshalb mit der Zeit eine Abhilfe, weil gewisse Unfallgefahren 
bestehen. Beim Augenschein wird außerdem festgestellt, daß die Straße 
auf der bayerischen Seite ausgebaut ist. Es steht auch fest, daß der 
Landkreis Memmingen aufklassifiziert hat. Das Hauptproblem bildet die 
Erstellung einer Brücke über den Illerkanal und über die Iller. Die 
ses einmal notwendige Brückenbauwerk befindet sich ganz auf Markung 
Kirchdorf, so daß Bayern nicht beteiligt werden kann. Die Kosten für 
den verkehrsgerechten Ausbau dieser Straße dürften nach Auffassung 
von Oberbaurat Walker mehr als 1 Million DM betragen. In diesem Zu 
sammenhang ist der Kreisrat einmütig der Meinung, daß eine Klassifi 
zierung nicht gleichbedeutend mit einem baldigen Ausbau sein könne. 
Bürgermeister Krattenmacher erklärt dazu, daß dies verständlich sei, 
und daß man in Kirchdorf einen baldigen Ausbau auch nicht erwarte. 
Man kommt schließlich einmütig zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen 
zu einer Übernahme als L.II.O. gegeben sind. 
Auf einen Augenschein der Strecke Reinstetten - Eichen - Laubach wird 
unterwegs verzichtet. 
Beim Augenschein der Strecke Burgrieden - Bihlafingen sind sich Stras 
senbauverwaltung und Kreisrat darüber einig, daß diese Straße einmal 
eine völlig neue Trasse braucht, und daß sie zur Zeit in keinerlei 
verkehrsgerechtem Zustand ist. Als Landstraße II. Ordnung müßte sie 
sofort aus Haftungsgründen gesperrt werden. Man ist sich darüber 
einig, diese Strecke vorerst zurückzustellen. 
Die gleiche Auffassung wird auch hinsichtlich der Strecke Baustetten 
- Schemmerberg vertreten; hier gegen die Stimme des Kreisrats Bürger 
meister Hagel. 
Es wird schließlich einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, 
1 .) folgende Gemeindestraßen in Ergänzung des Kreisratsbeschlusses 
vom 23.11.1962 zusätzlich als Landstraßen II. Ordnung anzunehmen: 
Ellwangen - Rupprechts 
Reinstetten - Eichen - Laubach 
Kirchdorf bis Kreisgrenze; 
2 .) folgende Gemeindestraßen aufzustufen und unmittelbar als L.I.O. 
an das Land weiterzugeben: 
Füramoos - Hummertsried (Mühlhausen) 
Oberbalzheim 
L.I.O. Nr. 260 (-Oberhoi-ehei-ffi- - Binningen) 
- Iller (Altenstadt); 
3.) alle sonstigen Anträge der Gemeinden anläßlich dieser Klassifizie 
rungsaktion nicht zu berücksichtigen.
	        
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