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§ 5
Festlegung der Reihenfolge des Ausbaus von Kreisstraßen.
Die Verwaltung übergibt den Kreisräten eine Einreihungsunter
lage für das Straßenbauprogramm 1963 und die weitere Planungsreihen
folge . Diese Unterlage hat ihre Grundlage in dem Kreistagsbeschluß
vom 7.12.1961 über die weitere Dringlichkeitsfolge. Nach dem Vorschlag
der Verwaltung und den zwischenzeitlichen Beratungen sollen 5 Baumaß
nahmen keine Reihenfolgeziffer mehr erhalten, sondern für das Rech
nungsjahr vorweg als beschlossen gelten, in dem ihre Ausführung
frühestens möglich wird.
Darüber hinaus müßte die Ziffernfolge festgelegt werden für die Bau
maßnahmen , die dem Rechnungsjahr 1963 zugewiesen werden sollen und
für die weitere Planungsreihenfolge. Gegenüber dem Vorjahresbeschluß
des Kreistags ergibt sich insoweit eine beachtenswerte Veränderung,
als einige sehr dringliche Strecken inzwischen aus diesem Dringlich
keit skatalog zu streichen waren wegen Übernahme als L.I.O.
Die Arbeitsunterlage wird durchberaten. Der Antrag des Kreisrats
Dobler, auch zugleich das Volumen des Straßenbauprogramms 1963 fest
zulegen, wird verworfen. Die übrigen Kreisräte und die Verwaltung sind
sich darüber einig, daß über das Volumen des Straßenbauprogramms erst
bei der Haushaltsplanberatung Beschluß gefaßt werden kann. Die einzel
nen Baumaßnahmen, die dem Straßenbauprogramm 1963 zuzuweisen wären,
würden sich dann aus der Dringlichkeitsfolge ergeben.
Hienach wird einstimmig
beschlossen:
folgenden Antrag an den Kreistag zu stellen:
1 .) folgende Straßenbaumaßnahmen dem Rechnungsjahr vorweg zuzuweisen,
in dem ihre Ausführung frühestens möglich wird:
Reststrecke der L.II.O. Nr. 15 bei Aßmannshardt
Bahnhofstraße in Tannheim
L.II.O. Nr. 7c von Laupheim bis Flugplatz
O.D. Äpfingen Richtung Schemmerberg
Mettenberg - Ellmannsweiler.
2.) für die Planung und für das Straßenbauprogramm 1963 folgende Reihen
folge festzulegen: