Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 5 
Festlegung der Reihenfolge des Ausbaus von Kreisstraßen. 
Die Verwaltung übergibt den Kreisräten eine Einreihungsunter 
lage für das Straßenbauprogramm 1963 und die weitere Planungsreihen 
folge . Diese Unterlage hat ihre Grundlage in dem Kreistagsbeschluß 
vom 7.12.1961 über die weitere Dringlichkeitsfolge. Nach dem Vorschlag 
der Verwaltung und den zwischenzeitlichen Beratungen sollen 5 Baumaß 
nahmen keine Reihenfolgeziffer mehr erhalten, sondern für das Rech 
nungsjahr vorweg als beschlossen gelten, in dem ihre Ausführung 
frühestens möglich wird. 
Darüber hinaus müßte die Ziffernfolge festgelegt werden für die Bau 
maßnahmen , die dem Rechnungsjahr 1963 zugewiesen werden sollen und 
für die weitere Planungsreihenfolge. Gegenüber dem Vorjahresbeschluß 
des Kreistags ergibt sich insoweit eine beachtenswerte Veränderung, 
als einige sehr dringliche Strecken inzwischen aus diesem Dringlich 
keit skatalog zu streichen waren wegen Übernahme als L.I.O. 
Die Arbeitsunterlage wird durchberaten. Der Antrag des Kreisrats 
Dobler, auch zugleich das Volumen des Straßenbauprogramms 1963 fest 
zulegen, wird verworfen. Die übrigen Kreisräte und die Verwaltung sind 
sich darüber einig, daß über das Volumen des Straßenbauprogramms erst 
bei der Haushaltsplanberatung Beschluß gefaßt werden kann. Die einzel 
nen Baumaßnahmen, die dem Straßenbauprogramm 1963 zuzuweisen wären, 
würden sich dann aus der Dringlichkeitsfolge ergeben. 
Hienach wird einstimmig 
beschlossen: 
folgenden Antrag an den Kreistag zu stellen: 
1 .) folgende Straßenbaumaßnahmen dem Rechnungsjahr vorweg zuzuweisen, 
in dem ihre Ausführung frühestens möglich wird: 
Reststrecke der L.II.O. Nr. 15 bei Aßmannshardt 
Bahnhofstraße in Tannheim 
L.II.O. Nr. 7c von Laupheim bis Flugplatz 
O.D. Äpfingen Richtung Schemmerberg 
Mettenberg - Ellmannsweiler. 
2.) für die Planung und für das Straßenbauprogramm 1963 folgende Reihen 
folge festzulegen:
	        
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