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seitens des Landkreises beteiligen, schon um dabei zu sein, und
auch um die in unserem Gebiet etwa vorhandenen andersartigen Ten
denzen als Ergebnis zu erhalten. Kostenmäßig wird ein Betrag von
rund 50.000,— DM notwendig sein. Daran beteiligt sich der Bund
mit 50 %. Der Restbetrag soll auf die 9 Kreise verteilt werden,
wobei nach Auffassung von Biberach die Einwohnerzahl als Vertei
lungsgrundlage nicht angemessen erscheint. Es darf auch damit ge
rechnet werden, daß die Stadt Ulm vorweg einen größeren Teil der
Kosten tragen wird.
-In der Beratung ist sich der Kreisrat einmütig darüber einig,
daß eine Beteiligung an dieser Arbeitsgemeinschaft notwendig ist.
Man muß bei diesen Dingen dabei sein, um auf dem Laufenden zu blei
ben. Weitere Bindungen als eine kostenmäßige Beteiligung am Aufwand
sind in der Beteiligung auch nicht drin.
Es wird deshalb einstimmig
beschlossen;
der Arbeitsgemeinschaft zur Erzielung eines Gutachtens beizutreten
und sich an den Kosten zu beteiligen. Die Verwaltung wird ermächtigt,
zu einer angemessenen Kostenregelung nach eigenem Ermessen die Zu
stimmung zu geben.
§ 3
Vergabe von Schränken für das Kreiskrankenhaus Biberach.
Im Kreiskrankenhaus Biberach ist eine Archiverweiterung dringend
notwendig. Es liegen entsprechende Angebote vor, die bekanntgegeben
werden.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Firma Baumgärtner mit der Lieferung eines Archivschrankes
zum Preise von 1.472,— DM zu beauftragen;
2 .) die Firma Federle mit der Lieferung eines Unter- und Oberschrankes
zum Preise von 3.800,— DM zu beauftragen.