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§ 4
Beitrag zur Erstellung einer Kanalisation durch die
Gemeinde Aßmannshardt.
Die Gemeinde Aßmannshardt hat die Ortsdurchfahrt im Zuge der
Landstraße II. Ordnung Nr. 15 in Richtung Attenweiler kanalisiert.
Dem Grunde nach fällt diese Maßnahme unter die Richtlinien über
die Gewährung von Zuschüssen. Hier ergibt sich aber die Besonder
heit, daß nach Auffassung des Straßenbauamts Riedlingen aus ver
kehr stechnischen Gründen diese Ortsdurchfahrt nicht ausgebaut wer
den kann, sondern ein anderer Anschluß durch eine Neubaustrecke
geschaffen werden soll. Diese grundsätzliche Seite der Angelegen
heit ist dem Kreisrat durch die bisherigen Baumaßnahmen bekannt.
Im Augenblick finden auch örtliche Verhandlungen im Zusammenhang
mit der im Gang befindlichen Planung statt. Die gesamte Angelegen
heit ist offensichtlich recht schwierig. Die Verwaltung vertritt
die Auffassung, daß in der derzeitigen Situation ein Zuschuß für
diese Kanalisationsarbeiten nicht bewilligt werden sollte. Später,
nach Abschluß der Verhandlungen, könnte man den Zuschuß durchaus
noch geben, und man könnte sogar diese Sache bei der örtlichen Ver
handlung auch mit einwerfen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Erwägungen der Verwaltung zu billigen und vorerst keinen Kana
lisationsbeitrag zu gewähren, bis die neue Straßenführung abgeklärt
werden kann.
§ 5
Flurbereinigung Steinhausen a.d. Rottum.
Um den Grunderwerb für einen künftigen Ausbau der auf Gemar
kung Steinhausen/Rottum liegenden Straßen II. Ordnung im Rahmen
der Flurbereinigung durchführen zu können, müssen baureife Entwürfe
aufgestellt werden. Ohne solche Entwürfe kann das Straßenbauamt die
vom Flurbereinigungsamt gewünschten Auskünfte nicht geben. Es sollte
aber unter allen Umständen vermieden werden, daß jetzt eine Flurbe
reinigung stattfindet, die den späteren Grundstücksbedarf für Stras
senausbau nicht berücksichtigt. Die betroffenen Straßen sind ohne
Zweifel nicht ausbaudringlich, weshalb sie auch nicht im Ausbaudring-
lichkeitskatalog enthalten sind. Dennoch sollte aber unbedingt im
Zusammenhang mit der Flurbereinigung der zum Straßenbau benötigte
Flächenbedarf angegeben werden können.