Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

5 
§ 4 
Beitrag zur Erstellung einer Kanalisation durch die 
Gemeinde Aßmannshardt. 
Die Gemeinde Aßmannshardt hat die Ortsdurchfahrt im Zuge der 
Landstraße II. Ordnung Nr. 15 in Richtung Attenweiler kanalisiert. 
Dem Grunde nach fällt diese Maßnahme unter die Richtlinien über 
die Gewährung von Zuschüssen. Hier ergibt sich aber die Besonder 
heit, daß nach Auffassung des Straßenbauamts Riedlingen aus ver 
kehr stechnischen Gründen diese Ortsdurchfahrt nicht ausgebaut wer 
den kann, sondern ein anderer Anschluß durch eine Neubaustrecke 
geschaffen werden soll. Diese grundsätzliche Seite der Angelegen 
heit ist dem Kreisrat durch die bisherigen Baumaßnahmen bekannt. 
Im Augenblick finden auch örtliche Verhandlungen im Zusammenhang 
mit der im Gang befindlichen Planung statt. Die gesamte Angelegen 
heit ist offensichtlich recht schwierig. Die Verwaltung vertritt 
die Auffassung, daß in der derzeitigen Situation ein Zuschuß für 
diese Kanalisationsarbeiten nicht bewilligt werden sollte. Später, 
nach Abschluß der Verhandlungen, könnte man den Zuschuß durchaus 
noch geben, und man könnte sogar diese Sache bei der örtlichen Ver 
handlung auch mit einwerfen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Erwägungen der Verwaltung zu billigen und vorerst keinen Kana 
lisationsbeitrag zu gewähren, bis die neue Straßenführung abgeklärt 
werden kann. 
§ 5 
Flurbereinigung Steinhausen a.d. Rottum. 
Um den Grunderwerb für einen künftigen Ausbau der auf Gemar 
kung Steinhausen/Rottum liegenden Straßen II. Ordnung im Rahmen 
der Flurbereinigung durchführen zu können, müssen baureife Entwürfe 
aufgestellt werden. Ohne solche Entwürfe kann das Straßenbauamt die 
vom Flurbereinigungsamt gewünschten Auskünfte nicht geben. Es sollte 
aber unter allen Umständen vermieden werden, daß jetzt eine Flurbe 
reinigung stattfindet, die den späteren Grundstücksbedarf für Stras 
senausbau nicht berücksichtigt. Die betroffenen Straßen sind ohne 
Zweifel nicht ausbaudringlich, weshalb sie auch nicht im Ausbaudring- 
lichkeitskatalog enthalten sind. Dennoch sollte aber unbedingt im 
Zusammenhang mit der Flurbereinigung der zum Straßenbau benötigte 
Flächenbedarf angegeben werden können.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.