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Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, die Pläne für die
betroffenen Straßen vorweg anzufertigen.
§ 6
Abrechnung der Straßenbauarbeiten Ortsdurchfahrt
Otterswang.
Die Baumaßnahme an der Landstraße II. Ordnung Nr. 56 in
Otterswang wurde fertiggestellt und mit 38.173,82 DM abgerech
net. Die Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag wurden vom
Straßenbauamt begründet. Diese Darlegungen werden seitens des
Kreisrats anerkannt. Der Anteil der Gemeinde Otterswang würde
nach der bisherigen Regelung 10 % der Gesamtbaukosten betragen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Baukostenabrechnung anzuerkennen;
2 .) den Gemeindebeitrag auf 3.817,— DM festzusetzen.
§ 7
Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der Landstraße
II. Ordnung Nr. 52 zwischen Biberach und Rißegg ein-
schließlich Ortsdurchfahrt Rißegg.
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen 14 Angebote ein.
Am billigsten hat die Firma Trucksäß in Ulm/Donau mit 393.416,19
DM angeboten, an zweiter Stelle gefolgt von der Firma Grüner u.
Mühlschlegel in Biberach mit 425.979,90 DM. Das Bauamt empfiehlt
die Vergabe an den billigsten Bieter. Auf dieser Grundlage be
rechnet sich der Kostenvoranschlag auf 415.000,— DM. Mit Rück
sicht auf die derzeitige ungünstige Witterung kann über die Bau
zeit für diese Baumaßnahme zur Zeit kein Beschluß gefaßt werden.
Es empfiehlt sich deshalb, das Straßenbauamt mit einer entsprechen
den Ermächtigung auszustatten.