Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
das Straßenbauamt Riedlingen zu beauftragen, die Pläne für die 
betroffenen Straßen vorweg anzufertigen. 
§ 6 
Abrechnung der Straßenbauarbeiten Ortsdurchfahrt 
Otterswang. 
Die Baumaßnahme an der Landstraße II. Ordnung Nr. 56 in 
Otterswang wurde fertiggestellt und mit 38.173,82 DM abgerech 
net. Die Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag wurden vom 
Straßenbauamt begründet. Diese Darlegungen werden seitens des 
Kreisrats anerkannt. Der Anteil der Gemeinde Otterswang würde 
nach der bisherigen Regelung 10 % der Gesamtbaukosten betragen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) die Baukostenabrechnung anzuerkennen; 
2 .) den Gemeindebeitrag auf 3.817,— DM festzusetzen. 
§ 7 
Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der Landstraße 
II. Ordnung Nr. 52 zwischen Biberach und Rißegg ein- 
schließlich Ortsdurchfahrt Rißegg. 
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen 14 Angebote ein. 
Am billigsten hat die Firma Trucksäß in Ulm/Donau mit 393.416,19 
DM angeboten, an zweiter Stelle gefolgt von der Firma Grüner u. 
Mühlschlegel in Biberach mit 425.979,90 DM. Das Bauamt empfiehlt 
die Vergabe an den billigsten Bieter. Auf dieser Grundlage be 
rechnet sich der Kostenvoranschlag auf 415.000,— DM. Mit Rück 
sicht auf die derzeitige ungünstige Witterung kann über die Bau 
zeit für diese Baumaßnahme zur Zeit kein Beschluß gefaßt werden. 
Es empfiehlt sich deshalb, das Straßenbauamt mit einer entsprechen 
den Ermächtigung auszustatten.
	        
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