Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Seit Jahren hat die Krankenhausverwaltung ihre Pflegesätze 
nicht erstritten, sondern man hat sich jeweils einigen können. In 
diesem Falle aber hat die Allgemeine Ortskrankenkasse Laupheim den 
neuen Weg verlangt; man sollte sich deshalb an die hntscheidüng 
der Preisbehörde halten, denn der Ausgang dieses Verrannens dürfte 
für künftige Verhandlungen von Vorteil sein. Es mag allerdings sein, 
daß die Ortskrankenkasse unter Umständen von einem Rechtsmittel Ge 
brauch macht. Das kann man aber mit Gelassenheit abwarten, da ohne 
hin eine Kostenerhöhung nur an der unteren Grenze geltend gemacht 
wurde. 
In der Beratung vertritt der Kreisrat die Auffassung, daß es 
unzweckmäßig wäre, von der Entscheidung der Preisbehörde abzuweichen. 
Dieser Vorgang sei sicherlich dazu geeignet, die Krankenkasse in 
späteren Verhandlungen kompromißbereiter zu machen. Im Falle eines 
Entgegenkommens würde man sich für künftig sicherlich Schwierig 
keiten bei den weiteren Verhandlungen schaffen. Bei Enthaltung der 
Stimme des Kreisrats Hagel, Laupheim, wird 
beschlossen: 
mit Wirkung ab 1. Oktober 1962 die Pflegesätze des Kreiskrankenhauses 
Laupheim wie folgt neu festzusetzen: 
1 .) Pflegesätze für öffentliche Kostenträger: 
a) in Anstaltsabteilungen: 
für Erwachsene 
17,80 DM täglich 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
und kranke Säuglinge 
14,20 DM " 
für gesunde Säuglinge 
4,50 DM " 
b) in den Belegabteilungen: 
für Erwachsene 
16,— DM 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
und kranke Säuglinge 
12,80 DM 
für gesunde Säuglinge 
4,50 DM " 
2 .) Der Isolierzuschlag erhöht sich auf 0,90 DM täglich. 
3 .) Hinsichtlich der gesondert zu vergütenden Arzt und Nebenleistungen 
bleibt es in allem bei der bisherigen Regelung.
	        
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