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Seit Jahren hat die Krankenhausverwaltung ihre Pflegesätze
nicht erstritten, sondern man hat sich jeweils einigen können. In
diesem Falle aber hat die Allgemeine Ortskrankenkasse Laupheim den
neuen Weg verlangt; man sollte sich deshalb an die hntscheidüng
der Preisbehörde halten, denn der Ausgang dieses Verrannens dürfte
für künftige Verhandlungen von Vorteil sein. Es mag allerdings sein,
daß die Ortskrankenkasse unter Umständen von einem Rechtsmittel Ge
brauch macht. Das kann man aber mit Gelassenheit abwarten, da ohne
hin eine Kostenerhöhung nur an der unteren Grenze geltend gemacht
wurde.
In der Beratung vertritt der Kreisrat die Auffassung, daß es
unzweckmäßig wäre, von der Entscheidung der Preisbehörde abzuweichen.
Dieser Vorgang sei sicherlich dazu geeignet, die Krankenkasse in
späteren Verhandlungen kompromißbereiter zu machen. Im Falle eines
Entgegenkommens würde man sich für künftig sicherlich Schwierig
keiten bei den weiteren Verhandlungen schaffen. Bei Enthaltung der
Stimme des Kreisrats Hagel, Laupheim, wird
beschlossen:
mit Wirkung ab 1. Oktober 1962 die Pflegesätze des Kreiskrankenhauses
Laupheim wie folgt neu festzusetzen:
1 .) Pflegesätze für öffentliche Kostenträger:
a) in Anstaltsabteilungen:
für Erwachsene
17,80 DM täglich
für Kinder bis zu 12 Jahren
und kranke Säuglinge
14,20 DM "
für gesunde Säuglinge
4,50 DM "
b) in den Belegabteilungen:
für Erwachsene
16,— DM
für Kinder bis zu 12 Jahren
und kranke Säuglinge
12,80 DM
für gesunde Säuglinge
4,50 DM "
2 .) Der Isolierzuschlag erhöht sich auf 0,90 DM täglich.
3 .) Hinsichtlich der gesondert zu vergütenden Arzt und Nebenleistungen
bleibt es in allem bei der bisherigen Regelung.