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§ 11
Beitrag an das Deutsche Institut für Vormundschaftswesen.
Das Deutsche Institut für Vormundschaftswesen bittet um eine
einmalige Spende von wenigstens 300,— DM. Mit den eingehenden
Spenden will das Institut ein geeignetes Haus erwerben, um den An
forderungen gerecht zu werden. Es ist erwiesen, daß das Institut
auch für unsere Dienststellen gute und positive Arbeit geleistet
hat. Verwaltungsseits wird deshalb das Gesuch befürwortet.
Es wird einstimmig
beschlossen:
dem Deutschen Institut für Vormundschaftswesen aus Mitteln des
Rechnungsjahres 1963 nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 1963
einen Beitrag von 300,— DM überplanmäßig zu bewilligen.
§ 12
Beitragsgesuch des.Oberschwabengaus im Schwäbischen
Sängerbund.
Das Beitragsgesuch des Obersdhwabengaus im Schwäbischen Sänger
bund wird bekanntgegeben.
Nach Beratung wird
beschlossen:
einen einmaligen Beitrag von 500,— DM aus Mitteln des Rechnungs
jahres 1963 nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 1963 zu bewilligen.