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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung.
§ 15
Wahl eines stellvertretenden Dienststellenleiters für das
Kreisausgleichsamt.
Vor Eintritt in die Beratung weist die Verwaltung darauf hin,
daß mit Rücksicht auf die bekannte Erkrankung des Dienststellenlei
ters Lehmann eine Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle
des Stellvertreters besonders wichtig und zeitlich auch dringlicher
geworden ist. Dabei taucht aber die Frage auf, ob für die Wahl der
Kreisrat oder der Kreistag zuständig ist. Der Kreistag ist zuständig,
wenn es sich um einen leitenden Beamten im Sinne des Gemeinde- bzw.
Kreisrechts handelt. Diese Frage kann immerhin zweifelhaft sein, wes
halb sie ausdrücklich zu entscheiden ist.
In der Beratung kommt der Kreisrat einmütig zu dem Ergebnis, daß
beim Dienststellenleiter eine leitende Tätigkeit zu bejahen ist, bei
seinem Stellvertreter der Besoldungsgruppe A 10 jedoch nicht, weil hier
die sachbearbeitende Tätigkeit im Regelfälle überwiegt. Rian dürfe die
Aufgabe des Stellvertreters jetzt nicht unter dem Eindruck eines vor
übergehenden Ausfalls des Dienststellenleiters überbewerten, sondern
müsse diese Rechtsfrage nach dem ständigen AmtsInhalt der Stelle ent
scheiden. Es empfehle sich aber, für künftige Fälle eine Klarstellung
des Kreistags zur Geschäftsordnung herbeizuführen. Mit dieser Entschei
dung beschließt der Kreisrat seine Zuständigkeit im vorliegenden Falle.
Infolge Wahl des bisherigen stellvertretenden Dienststellenleiters
Gawatz zum Verwaltungsaktuar ist diese Stelle der Besoldungsgruppe A 10
zur Besetzung frei. Öffentliche Ausschreibung ist im Staatsanzeiger und
im Mitteilungsblatt des Bundesausgleichsamts erfolgt, die 10 Bewerbungen
erbrachte. Davon entfallen 9 auf Personen, die Erfahrung im Aufgabenbe
reich eines Ausgleichsamts haben. Verwaltungsseits wurden 3 Bewerber in
die engere Wahl genommen und in die heutige Sitzung zur persönlichen
Vorstellung geladen. Es handelt sich um die 'Kreisinspektoren Erben aus
Iserlohn und Rasche aus Peine, die beide die vorausgesetzte Berufser
fahrung durch eine langjährige Tätigkeit bei einem Ausgleichsamt haben.
Beim dritten zur persönlichen Vorstellung bestellten Bewerber handelt
es sich um den Inspektor Hieber vom hiesigen Arbeitsamt, der sich um
diese Stelle mit Rücksicht auf die Auflösung des Arbeitsamts Biberach
bemüht.
Die Bewerbungsunterlagen werden dem Kreisrat eingenend vorgetra
gen; auch werden die übrigen Bewerbungen bekanntgegeben. Anschließend
erhalten die Bewerber Erben, Hieber und Rasche Gelegenheit, ihren per
sönlichen und beruflichen Werdegang darzulegen und Einzelheiten über
ihre Bewerbungsmotive vorzutragen.