Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung. 
§ 15 
Wahl eines stellvertretenden Dienststellenleiters für das 
Kreisausgleichsamt. 
Vor Eintritt in die Beratung weist die Verwaltung darauf hin, 
daß mit Rücksicht auf die bekannte Erkrankung des Dienststellenlei 
ters Lehmann eine Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle 
des Stellvertreters besonders wichtig und zeitlich auch dringlicher 
geworden ist. Dabei taucht aber die Frage auf, ob für die Wahl der 
Kreisrat oder der Kreistag zuständig ist. Der Kreistag ist zuständig, 
wenn es sich um einen leitenden Beamten im Sinne des Gemeinde- bzw. 
Kreisrechts handelt. Diese Frage kann immerhin zweifelhaft sein, wes 
halb sie ausdrücklich zu entscheiden ist. 
In der Beratung kommt der Kreisrat einmütig zu dem Ergebnis, daß 
beim Dienststellenleiter eine leitende Tätigkeit zu bejahen ist, bei 
seinem Stellvertreter der Besoldungsgruppe A 10 jedoch nicht, weil hier 
die sachbearbeitende Tätigkeit im Regelfälle überwiegt. Rian dürfe die 
Aufgabe des Stellvertreters jetzt nicht unter dem Eindruck eines vor 
übergehenden Ausfalls des Dienststellenleiters überbewerten, sondern 
müsse diese Rechtsfrage nach dem ständigen AmtsInhalt der Stelle ent 
scheiden. Es empfehle sich aber, für künftige Fälle eine Klarstellung 
des Kreistags zur Geschäftsordnung herbeizuführen. Mit dieser Entschei 
dung beschließt der Kreisrat seine Zuständigkeit im vorliegenden Falle. 
Infolge Wahl des bisherigen stellvertretenden Dienststellenleiters 
Gawatz zum Verwaltungsaktuar ist diese Stelle der Besoldungsgruppe A 10 
zur Besetzung frei. Öffentliche Ausschreibung ist im Staatsanzeiger und 
im Mitteilungsblatt des Bundesausgleichsamts erfolgt, die 10 Bewerbungen 
erbrachte. Davon entfallen 9 auf Personen, die Erfahrung im Aufgabenbe 
reich eines Ausgleichsamts haben. Verwaltungsseits wurden 3 Bewerber in 
die engere Wahl genommen und in die heutige Sitzung zur persönlichen 
Vorstellung geladen. Es handelt sich um die 'Kreisinspektoren Erben aus 
Iserlohn und Rasche aus Peine, die beide die vorausgesetzte Berufser 
fahrung durch eine langjährige Tätigkeit bei einem Ausgleichsamt haben. 
Beim dritten zur persönlichen Vorstellung bestellten Bewerber handelt 
es sich um den Inspektor Hieber vom hiesigen Arbeitsamt, der sich um 
diese Stelle mit Rücksicht auf die Auflösung des Arbeitsamts Biberach 
bemüht. 
Die Bewerbungsunterlagen werden dem Kreisrat eingenend vorgetra 
gen; auch werden die übrigen Bewerbungen bekanntgegeben. Anschließend 
erhalten die Bewerber Erben, Hieber und Rasche Gelegenheit, ihren per 
sönlichen und beruflichen Werdegang darzulegen und Einzelheiten über 
ihre Bewerbungsmotive vorzutragen.
	        
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