14
Bei der Aussprache über die Bewerber kommt der Kreisrat ebenso ein
mütig zu dem Ergebnis, daß es sich nach den Bewerbungsunterlagen
und dem Eindruck bei der persönlichen Vorstellung um sehr geeignete
Bewerber handle. Man einigt sich schließlich darauf, den Bewerber
Hieber auszuscheiden, weil er ohne spezielle Berufserfahrung ist,
die aber im Hinblick auf die Erkrankung des Dienststellenleiters so
sehr notwendig ist. Die Bewerber Erben und Rasche werden grundsätz
lich als gleichwertig betrachtet. Man kommt im Verlaufe der Debatte
schließlich zu dem Ergebnis, dem Bewerber Erben den Vorzug zu geben,
weil er die noch längere Berufserfahrung hat, und weil er dem Kreis
der Heimatvertriebenen angehört, zumal auch Oberregierungsrat Gerber,
der die Dienstaufsicht über das Ausgleichsamt ausübt, in seinen Er
klärungen den Bewerber Erben in diesem Sinne bevorzugt.
Im weiteren Verlauf der Beratung billigt der Kreisrat auch die Auf
fassung der Verwaltung, dem zu Wählenden Trennungsentschädigung und
Umzugskostenvergütung zu gewähren.
Nach 2 1/2-stündiger Beratung wird einstimmig durch Wahl
beschlossen:
1 .) den Bewerber Erben zum stellvertretenden Dienststellenleiter
des Ausgleichsamts zu wählen;
2 .) dem Bewerber die Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit zu
zuerkennen und ihm eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe
A 10 zuzuweisen;
3 .) die Verwaltung zur Gewährung von Trennungsentschädigung und Um
zugskostenvergütung zu ermächtigen.
Dem Bewerber Erben wird die Entscheidung des Kreisrats sofort
eröffnet. Er erklärt, daß er die Wahl annehme und versuchen werde,
möglichst rasch seinen Dienst antreten zu können. Er glaubt eine
Zusage auf 1. April 1963 sofort geben zu können und empfiehlt der
hiesigen Verwaltung, sich mit dem Oberkreisdirektor von Iserlohn
wegen einer noch früheren Freigabe auf 1. März 1963 in Verbindung
zu setzen.