Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Bei der Aussprache über die Bewerber kommt der Kreisrat ebenso ein 
mütig zu dem Ergebnis, daß es sich nach den Bewerbungsunterlagen 
und dem Eindruck bei der persönlichen Vorstellung um sehr geeignete 
Bewerber handle. Man einigt sich schließlich darauf, den Bewerber 
Hieber auszuscheiden, weil er ohne spezielle Berufserfahrung ist, 
die aber im Hinblick auf die Erkrankung des Dienststellenleiters so 
sehr notwendig ist. Die Bewerber Erben und Rasche werden grundsätz 
lich als gleichwertig betrachtet. Man kommt im Verlaufe der Debatte 
schließlich zu dem Ergebnis, dem Bewerber Erben den Vorzug zu geben, 
weil er die noch längere Berufserfahrung hat, und weil er dem Kreis 
der Heimatvertriebenen angehört, zumal auch Oberregierungsrat Gerber, 
der die Dienstaufsicht über das Ausgleichsamt ausübt, in seinen Er 
klärungen den Bewerber Erben in diesem Sinne bevorzugt. 
Im weiteren Verlauf der Beratung billigt der Kreisrat auch die Auf 
fassung der Verwaltung, dem zu Wählenden Trennungsentschädigung und 
Umzugskostenvergütung zu gewähren. 
Nach 2 1/2-stündiger Beratung wird einstimmig durch Wahl 
beschlossen: 
1 .) den Bewerber Erben zum stellvertretenden Dienststellenleiter 
des Ausgleichsamts zu wählen; 
2 .) dem Bewerber die Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit zu 
zuerkennen und ihm eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe 
A 10 zuzuweisen; 
3 .) die Verwaltung zur Gewährung von Trennungsentschädigung und Um 
zugskostenvergütung zu ermächtigen. 
Dem Bewerber Erben wird die Entscheidung des Kreisrats sofort 
eröffnet. Er erklärt, daß er die Wahl annehme und versuchen werde, 
möglichst rasch seinen Dienst antreten zu können. Er glaubt eine 
Zusage auf 1. April 1963 sofort geben zu können und empfiehlt der 
hiesigen Verwaltung, sich mit dem Oberkreisdirektor von Iserlohn 
wegen einer noch früheren Freigabe auf 1. März 1963 in Verbindung 
zu setzen.
	        
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