Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Bis vor wenigen Tagen war man sich im Bereich der Ver 
waltung darüber einig, daß jede Kreisbaumeisterstelle diese 
Aufgabe für ihren Bezirk übernehmen sollte. Eine personelle 
Verstärkung wäre selbstverständlich notwendig. Die erste 
Phase einer solchen Verstärkung könnte in der Weise geschehen, 
daß sich die Kreisbaumeister für diese zusätzlichen Planungs 
geschäfte entlasten. Ihre Mitarbeiter, die Bauingenieure, 
müßten dann aber von den Baukontrollen entlastet werden. Das 
könnte in der Weise geschehen, daß zunächst einmal ein Bau 
kontrolleur eingestellt wird und außerdem ein Zeichner, der 
die Entlastung des Planers von Hilfsarbeiten übernehmen könnte. 
Leider haben sich aber gerade in dieser Präge nun zwischen den 
Kreisbaumeisterstellen Zerwürfnisse ergeben, die vor dieser 
Sitzung nicht mehr ganz geklärt werden konnten. Die Verwaltung 
empfiehlt deshalb, in der heutigen Sitzung nur die grundsätz 
liche Seite zu beraten. In der nächsten Sitzung soll dann ein 
konkreter Vorschlag unter Beachtung der heutigen grundsätz 
lichen Entscheidung gemacht werden. 
Auf Beispiele in anderen Kreisen, insbesondere in unserer 
Umgebung, kann noch nicht zurückgegriffen werden. Allenorts 
werden gewisse Versuche angestellt und experimentiert. Bei uns 
sollte die Angelegenheit nicht allzu schwierig sein, im Gegen 
satz zu übervölkerten Räumen, vor allem in Industrieballungs 
zentren. Nach hiesiger Auffassung sollte man in dieser Sache 
einen kontinuierlichen Weg einschlagen und nicht plötzlich 
und ohne Rücksicht auf Vergangenes völlig neue Wege beschrei 
ten. Für die Verhältnisse im Landkreis Biberach wird man zu 
Recht die Auffassung vertreten können, daß die Kreisbaumeister 
in ihrem Bezirk für die Planung verantwortlich sein sollten. 
Das würde bedeuten, daß Planungsgeschäfte für Gemeinden von 
der zuständigen Kreisbaumeisterstelle gemacht werd-en müßten. 
Wenn man diesen Grundsatz bejaht, bleibt noch die schon an 
geschnittene personelle Frage zu lösen. Ein Baukontrolleur 
und ein Zeichner könnten zumindest ein Anfang sein und für 
den Anfang die gewünschte Entlastung der Kreisbaumeister und 
auch der Bauingenieure für qualifiziertere Arbeiten bringen. 
Schwierig ist jedoch wegen der unterschiedlichen Auffassung 
der Kreisbaumeister die Zuteilung solcher Hilfskräfte. Man 
könnte freilich zu dem Ergebnis kommen, mehrere solcher Hilfs 
kräfte einzustellen. Ohne einer künftigen Entwicklung vorzu 
greifen, sollte man aber auch in dieser personellen Frage mit 
gewisser Vorsicht handeln. 
Die Beratung wird von Kreisrat Handgretinger eröffnet, 
der mit der Verwaltung einig geht. Man solle nach seiner Mei 
nung in der personellen Verstärkung behutsam vorgehen. An Hand 
der Baugesuche müsse sich ein geeigneter Schlüssel über die 
Verwendung eines Baukontrolleurs festlegen lassen. Er empfehle, 
daß die Verwaltung die Angelegenheit genau ausarbeite und dann 
dem Kreisrat zur Genehmigung vorlege. Diese Planungsangelegen 
heit müsse kontinuierlich wachsen, und das geschehe zunächst 
jedenfalls am besten im Bereich jeder Kreisbaumeisterstelle. 
Kreisrat Habrik sieht gewisse Schwierigkeiten in der Vertei 
lung der anfallenden Baukontrollen, und auch Regierungsrat 
Gerber weist auf zeitliche Abgrenzungsschwierigkeiten hin.
	        
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