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§ 17
dos KreisolDGrinspclctoi's Li©hnictnn z iwi Kp©1 SEinicniotnii,
Lehmann ist Dienststellenleiter des Ausgleichsamts Biberach.
Nach der Dienstpostenbewert.ung könnte man diese Funktion mit der
Besoldungsgruppe A 11 bewerten. Verwaltungsseits wird mit Rück
sicht auf andere Zusammenhänge .empfohlen, die Anhebung der Stelle
in der Stellensatzung noch zurückzustellen bis auch andere Bereiche,
z.B. beim Sozialamt und Jugendamt abgeklärt sind. Dagegen könnte
man sofort die persönliche Vorrückung in die Besoldungsgruppe A 11
mit Wirkung ab 1. Mai 1963 beschließen. Zu diesem Zeitpunkt erfüllt
der Beamte ohne Zweifel alle diesbezüglichen Voraussetzungen.
Der Kreisrat ist mit den diesbezüglichen Vorschlägen einig.
Es wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, den Kreisoberinspektor Leh
mann mit Wirkung ab 1. Mai 1963 durch persönliche Vorrückung in
die Besoldungsgruppe A 11 zum Kreisamtmann zu befördern.
§ 18
Einstellung der Eleonore Schmidt für das Ausgleichsamt.
Bis vor wenigen Jahren hatte das Ausgleichsamt nach dem Stellen
plan eine BAT VI-Stelle mehr. Die durch den Tod des Angestellten Sterk
freigewordene diesbezügliche Stelle wurde entsprechend umgewandelt.
Es zeigt sich aber jetzt, daß diese Stelle am zweckmäßigsten doch wie
der besetzt werden sollte. Deshalb sieht der Stellenplan 1963 eine ent
sprechende Rückverwändlung dieser Stelle vor.
Für diese Stelle liegt auch eine Bewerbung von Fräulein Eleonore
Schmidt vor. Diese Bewerberin ist seit Jahren beim Ausgleichsamt Mem
mingen tätig, zuletzt sachbearbeitend. Mit Rücksicht auf die lange
Kündigungszeit beantragt die Verwaltung, schon vor Verabschiedung des
Stellenplanes die in Aussicht genommene BAT VI-Stelle zu bestätigen
und ihre Besetzung durch die Bewerberin Schmidt zu genehmigen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
im Vorgriff auf den Stellenplan 1963 eine weitere BAT VIb - Stelle
beim Ausgleichsamt einzurichten und diese Stelle der Bewerberin
Eleonore Schmidt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu übertragen.