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§ 19
Arbeitgeberdarleben an die Angestellte Rehm.
Die seit Jahren beim Landkreis tätige Angestellte Rehm beab
sichtigt in diesem Jahr ein Wohnhaus zu erstellen. Sie bittet aus
diesem Anlaß um ein Arbeitgeberdarlehen in Form eines Personal
kredits in Höhe von 5.000,— DM.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1 .) den Antrag zu genehmigen;
2 .) die Verwaltung mit der richtlinienmäßigen Erledigung zu beauf
tragen .
§ 20
Verwendung der Frau Dr. Schneider bei der gebürts-
hilfl.-gynäkologischen Abteilung des Kreiskranken
hauses Biberach.
Die Entscheidung des Landrats vom 1.12.1962/8.1.1963 über die
Verwendung der Medizinalassistentin Dr. Schneider auf der gebürts-
hilfl.-gynäkologischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach
wird dem Kreisrat bekanntgegeben.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Entscheidung des Landrats zu billigen.