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§ 21
Kündigung des Dr. Philippi, Kreiskrankenhaus Biberach.
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß der erste Assistenz
arzt der Chirurg. Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach, Dr.
Philippi, auf 30.6.1963 gekündigt hat. Dr. Philippi beabsichtigt,
die durch den Tod von Dr. Arnold freigewordene Praxis im Einver
nehmen mit der Witwe Arnold raschmöglichst zu übernehmen. Die Stel
le wurde inzwischen zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Der Kreisrat nimmt von dieser Mitteilung
Kenntnis.
§ 22
Einstellung der Medizinalassistentin Dr. Gisela Koch
für die gebürtshilfl.-gynäkologische Abteilung des
Kreiskrankenhauses Biberach.
Die Chefärzte empfehlen, die auf 1. April 1963 freiwerdende
Assistentenstelle bei der geburtshilfl.-gynäkologischen Abteilung
des Kreiskrankenhauses Biberach der gut beurteilten Medizinalassi
stentin Dr. Koch bis auf weiteres (ca. 6 Monate) zu übertragen. So
lange die freie Assistentenplanstelle nicht mit einem approbierten
Arzt besetzt werden kann, soll entsprechend der bisherigen Übung
die Medizinalassistentin die Stelle vertreten und dafür Bezüge nach
BAT III erhalten.
Es wird einstimmig
beschlossen;
1 .) Erl. Dr. Koch ab' 1. April 1963 für die geburtshilfl.-gynäkolo
gische Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach einzustellen;
2 .) für die Dauer der Vertretung der planmäßigen Assistentenstelle
Dienstbezüge nach BAT III zu gewähren.