Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 23 
Zulage an Assistenzarzt Dr. Becher, Kreiskrankenhaus 
Biberach. 
Der Kreisrat hatte am 10. Okt. 1962 beschlossen, besonders tüch 
tigen approbierten Ärzten nach zweijähriger Assistententätigkeit eine 
Zulage in Höhe des Unterschieds zwischen Vergütungsgruppe II und III 
zu gewähren. Diese Voraussetzungen erfüllt der bei der inneren Abtei 
lung des Kreiskrankenhauses Biberach tätige Dr. Becher seit dem 1.1. 
1963. 
In Bälde soll eine neue Tarifregelung in Kraft treten, die neue 
Tätigkeitsmerkmale für die Vergütungsgruppen I - III festlegt. Nach 
dieser Neuregelung kann man den Kreisratsbeschluß vom 10.10.1960 nicht 
mehr aufrechterhalten. Andererseits erscheint es denkbar, daß unter 
gewissen Voraussetzungen unsere tüchtigen Assistenzärzte nach einer 
gewissen Tätigkeit nach Vergütungsgruppe II eingestuft werden können. 
Im Falle Dr. Becher 1 sollte man aber sofort die einstige Zusage ein 
lösen und nach der bisherigen Regelung die Zulage gewähren. 
Hienach wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) dem Assistenzarzt Dr. Becher mit Wirkung ab 1. Januar 1963 eine 
Zulage in Höhe des Unterschieds zwischen Vergütungsgruppe II und 
III zu gewähren; 
2 .) die Kreisratsregelung vom 10. Okt. 1960 mit der Inkraftsetzung 
der neuen Tarifregelung über die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungs 
gruppen I - III zu suspendieren; 
3 .) mit der Inkraftsetzung dieser neuen Tarifregelung die betroffenen 
Bediensteten in die neuen Vergütungsgruppen überzuleiten und evtl. 
Vergütungsunterschiede als Besitzstand zu gewähren.
	        
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