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§ 24
Wahl der Beisitzer der Wehrdienstausschüsse.
Der Kreistag hat am 28. Sept. 1962 die Wahl der Beisitzer für
die Wehrdienstausschüsse vorgenommen. Inzwischen haben die gewählten
Alfred Gaupp und Franz Schilling aus Biberach die Wahl nicht ange
nommen, so daß für diese Personen 2 Ersatzmänner durch den Kreistag
zu wählen sind.
In der Beratung ist der Kreisrat einmütig der Auffassung, man
solle künftig die Beisitzer aus der Mitte des Kreistags herausnehmen,
um sich solche Mandatsverzichte künftig zu ersparen. Man einigt sich
auf die Kreisverordneten Bürgermeister Sauter aus Warthausen und Bür
germeister Heimann aus Mittelbiberach, die einer entsprechenden Wahl
zustimmen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, an Stelle der bisher gewählten
Beisitzer Alfred Gaupp und Franz Schilling aus Biberach für den Prü
fungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer als Beisitzer zu wählen:
Bürgermeister Sauter, Warthausen, und
Bürgermeister Heimann, Mittelbiberach.
§ 25
Versorgung der Chefärzte unserer Kreiskrankenhäuser.
Der Verwaltung liegt ein konkreter Antrag des Chefarztes Dr.
Gauckler vor, die den Ärzten vertraglich eingeräumte Versorgung zu
verbessern und in diesbezügliche Verhandlungen einzutreten. Es ist
bekannt, daß auch andere Chefärzte unserer Häuser ähnlicher Auffas
sung wie Dr. Gauckler sind, ihre Versorgung oder andere Regelungen
des Vertrags seien nicht angemessen. Die Angelegenheit ist im Zu
sammenhang mit der Bildung einer Versorgungsanstalt für Ärzte be
sonders aktuell geworden, zumal nach den Statuten dieser Anstalt
eine Befreiung nur möglich ist bei Einräumung einer Versorgung wie
sie Beamten zusteht. Die Verwaltung hat bisher über diesbezügliche
Wünsche nicht verhandelt, sondern auf die Vertragsregelung aus dem
Jahre 1956 hingewiesen. Bei der Situation, die Jetzt durch die Ver
sorgungsanstalt für Ärzte geschaffen ist, könnte man im übrigen zu
der Auffassung gelangen, daß künftig eine eigene Regelung unzweck
mäßig ist. Andererseits darf man einräumen, daß gegen unsere an
sich gute Versorgungsregelung allein die Optik spricht, denn sie