Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 24 
Wahl der Beisitzer der Wehrdienstausschüsse. 
Der Kreistag hat am 28. Sept. 1962 die Wahl der Beisitzer für 
die Wehrdienstausschüsse vorgenommen. Inzwischen haben die gewählten 
Alfred Gaupp und Franz Schilling aus Biberach die Wahl nicht ange 
nommen, so daß für diese Personen 2 Ersatzmänner durch den Kreistag 
zu wählen sind. 
In der Beratung ist der Kreisrat einmütig der Auffassung, man 
solle künftig die Beisitzer aus der Mitte des Kreistags herausnehmen, 
um sich solche Mandatsverzichte künftig zu ersparen. Man einigt sich 
auf die Kreisverordneten Bürgermeister Sauter aus Warthausen und Bür 
germeister Heimann aus Mittelbiberach, die einer entsprechenden Wahl 
zustimmen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, an Stelle der bisher gewählten 
Beisitzer Alfred Gaupp und Franz Schilling aus Biberach für den Prü 
fungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer als Beisitzer zu wählen: 
Bürgermeister Sauter, Warthausen, und 
Bürgermeister Heimann, Mittelbiberach. 
§ 25 
Versorgung der Chefärzte unserer Kreiskrankenhäuser. 
Der Verwaltung liegt ein konkreter Antrag des Chefarztes Dr. 
Gauckler vor, die den Ärzten vertraglich eingeräumte Versorgung zu 
verbessern und in diesbezügliche Verhandlungen einzutreten. Es ist 
bekannt, daß auch andere Chefärzte unserer Häuser ähnlicher Auffas 
sung wie Dr. Gauckler sind, ihre Versorgung oder andere Regelungen 
des Vertrags seien nicht angemessen. Die Angelegenheit ist im Zu 
sammenhang mit der Bildung einer Versorgungsanstalt für Ärzte be 
sonders aktuell geworden, zumal nach den Statuten dieser Anstalt 
eine Befreiung nur möglich ist bei Einräumung einer Versorgung wie 
sie Beamten zusteht. Die Verwaltung hat bisher über diesbezügliche 
Wünsche nicht verhandelt, sondern auf die Vertragsregelung aus dem 
Jahre 1956 hingewiesen. Bei der Situation, die Jetzt durch die Ver 
sorgungsanstalt für Ärzte geschaffen ist, könnte man im übrigen zu 
der Auffassung gelangen, daß künftig eine eigene Regelung unzweck 
mäßig ist. Andererseits darf man einräumen, daß gegen unsere an 
sich gute Versorgungsregelung allein die Optik spricht, denn sie
	        
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