Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

22 
§ 27 
Schuldaufnahme der Kreissparkasse Biberach. 
Die Kreissparkasse Biberach erhält aus Mitteln der Landwirt 
schaftlichen Rentenbank zur Finanzierung des Aussiedlervorhabens 
der Frau Probst aus Tannheim eine Anleihe von 77.500,— DM. Zu 
dieser Schuldaufnahme ist die Zustimmung des Gewährverbandes not 
wendig . 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
zum Beschluß des Verwaltungsrats vom 11.12.1962, § 22, die Zu 
stimmung des Gewährverbands zu erteilen. 
§ 28 
Aufnahme von Darlehen der Kreissparkasse Biberach aus 
zentralen Kreditaktionen. 
Den KreisSparkassen ist bis auf weiteres allgemein die Ge 
nehmigung erteilt worden, bei der Württ. Girozentrale Darlehen 
aufzunehmen, die von dieser im Rahmen zentraler Kreditaktionen 
öffentlicher Stellen aufgenommen worden sind. Die für den Einzel 
fall erforderliche Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat und 
die Zuständigkeit des Gewährträgers zur Entscheidung über solche 
Darlehensaufnahmen bleiben aber durch diese allgemeine Genehmi 
gung unberührt. Aus einem Erlaß des Regierungspräsidiums vom 3.1. 
1963 ist aber zu entnehmen, daß keine Bedenken dagegen bestehen, 
wenn die Gewährträger solchen Darlehensaufnahmen in der entsprechen 
den Form allgemein im voraus zustimmen. 
Der Kreisrat ist einmütig der Auffassung, daß man namens des 
Gewährträgers von dieser Möglichkeit Gebrauch machen sollte. Es 
wird deshalb einstimmig 
beschlossen: 
Darlehensaufnahmen der Kreissparkasse Biberach generell namens des 
Gewährverbandes zuzustimmen in den im Erlaß des Regierungspräsidiums 
vom 3.1.1963 Nr. I a - kom 42/7262 B II 4/62 gezogenen Grenzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.