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Der Kreisrat vertritt einmütig die Auffassung, dieses Angebot
anzunehmen. Der Vollzug des Beschlusses soll jedoch im Einvernehmen
mit dem Grundstückseigentümer bis zur Verabschiedung des Haushalts
planes zurückgestellt bleiben.
Seitens des Kreisrats wird zunächst grundsätzlich beschlossen,
der Sache zuzustimmen. Bei dieser Beschlußfassung war auch Kreisrat
Leger noch zugegen, während er bei der Einzelabstimmung den oitzungs—
raum aus dringenden Gründen verlassen mußte.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) vom Angebot des Bürgermeisters Habrik Gebrauch zu machen und
das angebotene Baugrundstück zum Festpreis von 32.000,— DM zu
erwerben;
2 .) die Kaufvertragskosten einschl. Grunderwerbsteuer auf den Land
kreis zu übernehmen;
3 .) die Verwaltung mit dem Vertragsabschluß nach Verabschiedung des
Haushaltsplanes zu beauftragen;
4 .) ohne förmliche Änderung des bereits geschriebenen Haushaltsplan
entwurfs 1963 die Ausgabe überplanmäßig zu genehmigen mit der Maß
gabe, daß die Verwaltung beauftragt wird, die Mehrkosten abzu
sichern .
§ 31
Nieders chriften.
Die Niederschriften über die Kreisratssitzungen am 23. Nov.
1962 und 5. Dez. 1962 und über die Kreistagssitzung am 18. Dez.
1962 werden bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.